Aschaffenburg: Die Staatsanwaltschaft rechtfertigt sich - DER SPIEGEL
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Aschaffenburg Die Staatsanwaltschaft rechtfertigt sich

Einen Tag nach dem blutig zu Ende gegangenen Aschaffenburger Geisel- und Beziehungsdrama hat der verantwortliche Oberstaatsanwalt am Samstag Kritik am Umgang mit dem polizeibekannten Kidnapper zurückgewiesen.
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Aschaffenburg - Bei Bedrohungen, wie sie dem Täter - einem 41 Jahre alten Gerüstbauer - mehrfach vorgeworfen wurden, seien der Justiz in der Regel die Hände gebunden. Auch die Androhung von Gewalt allein reiche meist für eine Inhaftierung des Verdächtigen nicht aus, erläuterte der Aschaffenburger Oberstaatsanwalt Walther Schmidt auf Anfrage. Der aus Stockstadt stammende Gerüstbauer hatte am Freitag zuerst einen Polizisten, dann seine Ex-Freundin und schließlich sich selbst getötet.

Zu den Vorwürfen selbst meinte Schmidt, die Staatsanwalt habe erst eine knappe Woche zuvor die Inhaftierung des 41-Jährigen Gerüstbauers beantragt. Der Ermittlungsrichter habe dem Antrag auch entsprochen, dann aber den Vollzug des Haftbefehls mit der Auflage außer Kraft gesetzt, dass der Mann künftig keinen Kontakt mehr zu seiner Ex-Freundin haben dürfe.

Um einen Haftbefehl zu erhalten müsse in der Regel der Verdacht einer Straftat vorliegen. "Bei Bedrohungen tut man sich hingegen sehr schwer, einen Haftbefehl zu bekommen», erläuterte der Staatsanwalt. Im Fall des 41-jährigen habe keine Fluchtgefahr bestanden. Die Frage einer Wiederholungsgefahr sei in seinem Fall aber schon "heikler" zu beantworten gewesen, räumte Schmidt ein. Nach Angaben des Oberstaatsanwalts war der Gerüstbauer wiederholt wegen Drogen-Delikten, Widerstand gegen die Polizei und Körperverletzungen straffällig geworden.

Bei der Rekonstruktion der Tat zeichnete sich am Samstag immer stärker ab, dass der 41-Jährige die beiden Polizeibeamten regelrecht hinter der Haustür erwartet hatte. Offenbar hatte der Gerüstbauer mit dem Öffnen der Haustür die tödlichen Schüsse auf den Kripo-Beamten abgefeuert. Der Polizist sei im Kopf- und Bauchbereich getroffen worden.