Au-Pair-Prozess: Gastmutter kommt mit Bewährungsstrafe davon - DER SPIEGEL
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Au-Pair-Prozess Gastmutter kommt mit Bewährungsstrafe davon

Im Prozess um den Selbstmord eines rumänischen Au-Pair-Mädchens in Mittelfranken hat das Gericht jetzt die Gasteltern zu Haftstrafen verurteilt. Im Falle der Angeklagten blieb das Urteil deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, ihr Mann muss ins Gefängnis. Die genauen Umstände des Suizids bleiben jedoch im Dunkeln.
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Ansbach - Das Urteil des Landgerichts Ansbach fiel über ein Jahr nach dem Selbstmord des Au-Pair-Mädchens im mittelfränkischen Herrieden. Die Gastmutter erhielt in zwei Tatkomplexen eine Strafe wegen Betrug und illegaler Einschleusung von einem Jahr und acht Monaten, sowie eine Freiheitsstrafe von einem Jahr wegen Körperverletzung.

Beide Strafen für die Frau setzte das Gericht zur Bewährung aus und blieb damit deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Gesamtstrafe von insgesamt drei Jahren und vier Monaten ohne Bewährung gefordert hatte. Der Ehemann der 36-Jährigen wurde dagegen wegen mehrfachem Betrugs, falscher eidesstattlicher Versicherungen und Einschleusung zu einer Haftstrafe von insgesamt drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Laut Anklage hatte das Paar in den Jahren 2000 bis 2002 insgesamt acht junge Frauen aus Rumänien Litauen und Polen angeheuert.

Richter Bernd Rösch betonte, die Verzweiflungstat der 21-jährigen Rumänin Ramona R., die sich im Dezember 2002 im Keller ihrer Gasteltern erhängt hatte, sei nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen. "Gegenstand waren auch nicht die Umstände, die zu Ramonas Tod geführt haben", fügte er hinzu. "Wir haben uns von keinerlei Emotionen leiten lassen und nur das zu Grunde gelegt, was nach unserer Erkenntnis sicher erwiesen wurde."

So ließ das Gericht den Vorwurf der schweren Körperverletzung gegen die Angeklagte fallen, die nach Aussage einer Zeugin die junge Rumänin als Strafe mit kochend heißem Wasser am Oberarm übergossen haben soll. Hier sei im Nachhinein nicht zu klären gewesen, wie stark die Verbrennungen wirklich gewesen seien, sagte der Richter. Auch sei nur in einem Fall belegt, dass die Mutter von vier Kindern die Rumänin wirklich geschlagen habe.

Dagegen hätten andere illegal beschäftigte Au-Pair-Mädchen ausgesagt, sie würden wieder bei der Familie arbeiten wollen. Der Richter kritisierte, dass eine gesetzliche Regelung fehle, die Au-Pair-Mädchen vor Ausbeutung schütze, da hier kein normales Arbeitsverhältnis vorliege.

"Sie waren glücklich hier zu sein"

Staatsanwalt Michael Tiedemann hatte in seinem Plädoyer dagegen der angeklagten Gastmutter vorgeworfen, sie habe "ihre Opfer regelmäßig malträtiert". Die Familienmutter habe Ramona mehrfach geschlagen, mit Essensentzug bestraft oder ihr das warme Wasser abgestellt. "Die Angeklagten haben diese Haushaltshilfen in grob eigennütziger Weise ausgebeutet", erklärte Tiedemann. "Sie haben sie schuften lassen zu Arbeitszeiten, die sich kein Deutscher hätte bieten lassen." Regelmäßig hätten die Mädchen von 6 Uhr früh bis 23 Uhr nachts zu Diensten sein müssen.

Die Verteidigung hatte lediglich betrügerisch erschlichene Sozialleistungen in Höhe von knapp 40.000 Euro sowie das Einschleusen der Mädchen ohne Arbeitserlaubnis eingeräumt und Vorwürfe von Körperverletzung und Ausbeutung zurückgewiesen. Ramona sei "ein labiles armes Mädchen gewesen", sagte Verteidiger Alexander Seifert. Die Gründe, die einen jungen Menschen zum Selbstmord veranlassen, seien andere. Auch Verteidiger Jürgen Lubojanski, Anwalt des Ehemanns, betonte, die jungen Frauen hätten sich aus eigenem Willen illegal in Deutschland aufgehalten. "Sie wollten das und sie waren glücklich hier zu sein."