Autobahnraser-Prozess: Eiertanz vor Gericht - DER SPIEGEL
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Autobahnraser-Prozess Eiertanz vor Gericht

Im Autobahnraser-Prozess hat ein Experte ein neues Gutachten vorgelegt, das den Angeklagten eher entlastet: Danach brauchte der Fahrer auf der 80 Kilometer langen Strecke bis zu dem Unfallort länger, als bislang angenommen wurde.
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Karlsruhe - Der Fall um den tödlichen Unfall einer 21-jährigen Frau und ihrer zweijährigen Tochter am 14. Juli 2003 auf der Autobahn 5 wird immer undurchsichtiger. Durch aggressives Fahrverhalten und durch Rasen soll Rolf F. die junge Frau in ihrem Kia-Kleinwagen so in Bedrängnis gebracht haben, dass sie ihr Steuer verriss und in eine Baumgruppe raste. Doch bei der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe korrigierte ein maßgeblicher Sachverständiger heute überraschend seine Angaben aus dem ersten Prozess.

Der angeklagte Versuchsingenieur von DaimlerChrysler habe für die Strecke vom Mercedes-Werk in Sindelfingen bis zum Unfallort auf der A 5 zwischen Karlsruhe und Bruchsal zwischen 33 und 39 Minuten benötigt, erklärte Reinhard Köhler. Basis für das neue Gutachten seien neue Berechnungen, die nun auch die Ampeln auf der Strecke einschlössen. Bislang sei Köhler von 30 bis 37 Minuten ausgegangen. Die Zeiten müssten jetzt aber "hoch gesetzt" werden. Das Amtsgericht war bislang von 31 Minuten Fahrtzeit ausgegangen.

Der Angeklagte selbst hatte angegeben, er sei kurz vor 5.30 Uhr losgefahren, habe aber erst gegen 6.10 Uhr die Unfallstelle passiert. Laut Polizei ereignete sich der Unfall aber bereits gegen 6 Uhr. Nun sagte einer von vier Unfallzeugen aus, dass der Unfall sich nach seiner Einschätzung sogar vier oder fünf Minuten vor 6 Uhr ereignet habe.

Der Zeuge, ein 50-jähriger Außendienstmitarbeiter, bestätigte seine Aussage aus dem ersten Prozess, wonach er die Doppelscheinwerfer als typisches Merkmal des ermittelten Täterfahrzeugs - eines Mercedes CL 600 Coupé - sicher erkannt habe. Allerdings will er die Lichter aus einer Entfernung von 500 Metern erkannt haben. Bislang hatte er die Distanz mit 300 bis 400 Metern angegeben.

Mit Spannung war die Vernehmung des früheren Teamleiters von Rolf F. erwartet worden, der zunächst ebenfalls als Unglücksfahrer in Verdacht geraten war, da auch er am fraglichen Morgen mit einem Testwagen auf der Autobahn A5 unterwegs war. Er betonte vor dem Landgericht, dass er zwischen 5.15 und 5.40 Uhr im Bereich der Unfallstelle gewesen sei. Ihm sei von Anfang an klar gewesen, dass er "mit der Sache nichts zu tun hatte".

Richter Harald Kiwull wies ihn auf mehrere Widersprüche in seinen Aussagen hin und forderte ihn auf, "nicht so einen Eiertanz" zu machen. So hatte der Teamleiter zwar wenige Tage nach dem Unfall der Polizei gesagt, dass Rolf F. zweifle, ob er den Unfall verursacht habe oder nicht. Vor dem Landgericht konnte der Vorgesetzte sich aber an diese Aussage nicht mehr erinnern, obwohl der Richter betonte, dass dies "der Knackpunkt überhaupt" sei.

Auf die Frage, ob er sich bereits am 14. Juli und nicht erst - wie von ihm behauptet - am 16. Juli mit dem Angeklagten in einem Büro eingeschlossen habe, um einen Anwalt zu kontaktieren, sagte der Teamleiter zunächst, daran könne er sich nicht erinnern. Dann betonte er überraschend, er sei sich "hundertprozentig sicher", sich am 14. Juli nicht mit dem Angeklagten eingeschlossen zu haben. Letztere Aussage ließ der Richter ausdrücklich protokollieren.

Das Amtsgericht Karlsruhe hatte den 35-jährigen Angeklagten unter anderem aufgrund dieser Zeugenaussage im Februar wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Verkehrsgefährdung zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Daraufhin hatte F. Berufung eingelegt.

F.s Anwalt Georg Prasser wies heute vor Gericht Medienberichte zurück, wonach sein Mandant im Falle eines Freispruchs im Berufungsverfahren von DaimlerChrysler automatisch wieder eingestellt würde. "Das ist nicht zwangsläufig", sagte Prasser. Es gebe zwar die Chance der Wiedereinstellung, aber keine Einstellungsgarantie.