Autobahnraser-Prozess: Staatsanwalt fordert Haftstrafe - DER SPIEGEL
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Autobahnraser-Prozess Staatsanwalt fordert Haftstrafe

Der Testfahrer, der auf der Autobahn 5 einen tödlichen Unfall verursacht haben soll, soll für 21 Monate ins Gefängnis. Der Staatsanwalt forderte, die Strafe dürfe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Anwalt des Angeklagten plädierte dagegen auf Freispruch.
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Karlsruhe - Nach Abschluss der Beweisaufnahme zeigte sich Oberstaatsanwalt Matthias Marx überzeugt. Der Angeklagte habe als Drängler am 14. Juli 2003 auf der A5 zwischen Karlsruhe und Bruchsal den tödlichen Unfall verursacht, bei dem die 21-jährige Fahrerin Jasmin A. und ihre zweijährige Tochter Rebecca ums Leben kamen. "Ich bin davon überzeugt, dass der Angeklagte der Unglücksfahrer ist. Es hätte ihm besser angestanden, die Tat einzuräumen", sagte Marx vor dem Karlsruher Amtsgericht. Daher dürfe die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

In seinem mehr als einstündigen Plädoyer verlangte Marx zudem, dass Rolf F. der Führerschein für ein Jahr entzogen wird. Dass der DaimlerChrysler-Testfahrer bereits seit September 2003 ohne Führerschein ist, solle nicht angerechnet werden.

Die Vertreter der Nebenkläger schlossen sich dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft an. Vom Angeklagten verlangten die Anwälte der Eltern der jungen Frau sowie ihres Lebensgefährten, ein Geständnis abzulegen.

Den Vorwurf der Unfallflucht ließ die Staatsanwaltschaft fallen, weil nicht mit hinreichender Sicherheit habe bewiesen werden können, dass der Angeklagte das Schleudern des Kleinwagens im Rückspiegel bemerkte. Negativ lastete die Anklage dem Mann an, dass er bis zuletzt keine Reue zeige und abstreite, mit dem Unfall etwas zu tun zu haben.

Vor Gericht hatte Rolf F. eine Beteiligung an dem Unfall abgestritten. Nach Ansicht seines Verteidigers Ulrich Schweizer reichen die Aussagen der Zeugen nicht für eine Verurteilung aus. Als Täter komme eher der Vorgesetzte des Angeklagten in Frage, der an jenem Tag ebenfalls über die A5 zur Teststrecke nach Papenburg gefahren sei. Der Anwalt plädierte daher auf Freispruch. Am Mittwoch wird das Urteil erwartet.