Automobilclubs Urteil ist begründet
München - "Wenn jemand durch seine Fahrweise zwei Menschenleben auf dem Gewissen hat, ist sicher auch eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu rechtfertigen", sagte ADAC-Chefjurist Eckhart Jung in München. Er selbst kenne die Aktenlage des Falles nicht, aber das Gericht werde für eine Strafe ohne Bewährung seine Gründe gehabt haben.
Wenn jemand mit haarsträubendem Fahrverhalten einen Unfall mit zwei Toten verursache, "ist gegen ein solches Urteil sicherlich nichts einzuwenden", sagte der Jurist.
Beim Auto Club Europa (ACE) zweifelt man allerdings daran, dass die richterliche Entscheidung im angekündigten Berufungsverfahren Bestand haben werden. Zwar handele es sich "im wahrsten Sinne um ein Urteil im Namen des Volkes" - doch bleibe die Frage der unsicheren Beweislage, so ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner. Unabhängig davon gelte aber, dass Raser "gesellschaftlich geächtet" gehören, so Hillgärtner.