Automobilclubs: Urteil ist begründet - DER SPIEGEL
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Automobilclubs Urteil ist begründet

Die Automobilclubs ADAC und ACE halten das Urteil gegen Rolf F. für gerechtfertigt. Der Chefjurist des ADAC sagte, das Urteil bewege sich im harten Rahmen einer Rechtsprechung, von der auch eine gewisse Abschreckung ausgehen solle. Der ACE spricht von einem "Urteil im Namen des Volkes".
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München - "Wenn jemand durch seine Fahrweise zwei Menschenleben auf dem Gewissen hat, ist sicher auch eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu rechtfertigen", sagte ADAC-Chefjurist Eckhart Jung in München. Er selbst kenne die Aktenlage des Falles nicht, aber das Gericht werde für eine Strafe ohne Bewährung seine Gründe gehabt haben.

Wenn jemand mit haarsträubendem Fahrverhalten einen Unfall mit zwei Toten verursache, "ist gegen ein solches Urteil sicherlich nichts einzuwenden", sagte der Jurist.

Beim Auto Club Europa (ACE) zweifelt man allerdings daran, dass die richterliche Entscheidung im angekündigten Berufungsverfahren Bestand haben werden. Zwar handele es sich "im wahrsten Sinne um ein Urteil im Namen des Volkes" - doch bleibe die Frage der unsicheren Beweislage, so ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner. Unabhängig davon gelte aber, dass Raser "gesellschaftlich geächtet" gehören, so Hillgärtner.