Baader, Ensslin, Raspe: Gehirne der toten RAF-Terroristen verschwunden - DER SPIEGEL
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Baader, Ensslin, Raspe Gehirne der toten RAF-Terroristen verschwunden

Die Gehirne der einstigen RAF-Terroristen Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe haben mehr als zehn Jahre lang in der Hirnsammlung der Tübinger Uni-Klinik gelegen, sind nun aber spurlos verschwunden. Der Leiter des Instituts für Hirnforschung, Richard Meyermann, räumt ein, dass man nicht sicher wisse, wo sie geblieben seien.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Hamburg - Das Archiv wurde nach einer Anfrage des SPIEGEL im Sommer dieses Jahres mehrfach durchsucht, jedoch ohne Erfolg. "Sie sind nicht mehr da", sagt Meyermann. Vermutlich sind sie bei einem so genannten Stubendurchgang aussortiert und dann nach dem üblichen Procedere verbrannt worden, um Platz für andere Hirne zu schaffen. Ein schriftlicher Vermerk, den es darüber dann eigentlich geben müsste, existiert aber nicht. Deshalb ist auch nicht völlig auszuschließen, dass die Gehirne heimlich entwendet wurden.

Fest steht, dass der Tübinger Neuropathologe Jürgen Peiffer die Hirne von Baader, Ensslin und Raspe nach deren Tod 1977 ebenso in der Uni-Klinik aufbewahrt hatte wie das Hirn von Ulrike Meinhof, die 1976 starb. Bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1988 hätten die vier Organe, die er für die Staatsanwaltschaft Stuttgart obduziert habe, auch tatsächlich noch in der Sammlung gestanden, so Peiffer. Was danach mit den Hirnen von Baader, Ensslin und Raspe passiert sei, wisse er nicht.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte sich nach Angaben ihres Sprechers Eckhard Maak darauf verlassen, dass das Meinhof-Hirn nach der Obduktion vernichtet werde. Eine ausdrückliche Anordnung gab sie dazu aber nie. Auch eine Nachfrage der Strafverfolger, was mit den Organen der vier RAF-Mitglieder geschehen sei, die in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim tot aufgefunden worden waren, blieb offenbar aus.

Unterdessen hat der Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Leipzig, Werner Johann Kleemann, ein bundeseinheitliches Sektionsgesetz gefordert, mit dem klargestellt werden solle, wie lange Leichenteile aufbewahrt und wann Angehörige unterrichtet werden müssen. Weil es für Sektionen bisher nur in Bremen, Hamburg, Berlin und Sachsen gesetzliche Regelungen gibt, müssen Gerichtsmediziner in der Regel selbst entscheiden, wie lange sie Asservate archivieren und wie sie damit verfahren.