Beckenbauer-Klage: Es kann nur einen Kaiser geben - DER SPIEGEL
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Beckenbauer-Klage Es kann nur einen Kaiser geben

Franz Beckenbauer hat einen Prozess gegen die Deutsche Telekom gewonnen. Die hatte mit einem Doppelgänger des "Kaisers" geworben.
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Düsseldorf - Das Düsseldorfer Landgericht gab Beckenbauer, 55, in vollem Umfang Recht. In dem Fernsehspot für die Mobilfunkmarke D 1 der Telekom war ein Doppelgänger Beckenbauers aufgetreten.

Der Spot habe sich über den Konkurrenten E-Plus, für den der Ex-Fußballstar wirbt, lustig gemacht, befanden die Richter. Dies sei auf Kosten Beckenbauers geschehen. Die Telekom hatte argumentiert, es habe sich um eine Satire gehandelt. Zudem habe der Darsteller Beckenbauer nicht ähnlich gesehen.

Das Gericht verpflichtete die Telekom auf Verlangen Beckenbauers, nicht mehr mit dessen Person zu werben. Zudem muss sie ihm den Werbespot vergüten und offen legen, in welchem Umfang sie mit ihm geworben hat. (Az.: 12 O 566/00).