Becker-Ermakowa Außergerichtliche Einigung
London - Der Vorsitzende Richter Robert Johnson am Londoner Zivilgericht gab bekannt, Becker habe sich zu einer "vernünftigen, wenn nicht sogar großzügigen Regelung" für seine uneheliche Tochter bereitgefunden. Nähere Einzelheiten wurden "im Interesse des Kindes" nicht bekannt gegeben. Es wird angenommen, dass die Summe zwischen den von Ermakowa geforderten zehn Millionen Mark und den von Becker angeblich angebotenen rund fünf Millionen Mark liegt.
Ermakowa äußerte sich nach Abschluss der Verhandlungen nicht zu den Fragen der zahlreichen Reporter. Lächelnd stieg sie in ein Taxi und fuhr davon. Becker war in London nicht erschienen. Sein Medienagent Robert Lübenoff hatte bereits im Vorfeld mitgeteilt, die Anwesenheit Beckers sei weder angeordnet worden noch erforderlich.
Dem Gericht zufolge hat der frühere Tennisstar seine "Verpflichtungen anerkannt". Zwischen den Rechtsvertretern beider Seiten habe es "konstruktive Diskussionen" gegeben. Nach unbestätigten britischen Zeitungsberichten soll Becker bereits seit September vergangenen Jahres monatlich rund 7500 Mark an Ermakowa zahlen. Das persönliche Vermögen Beckers wird auf mindestens 200 Millionen Mark geschätzt.
Die mehrstündige Verhandlung vor dem High Court im Zentrum Londons fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Becker hatte sich im Februar zu der Vaterschaft bekannt, nachdem ein Gentest angeordnet worden war. Er hatte versprochen, für seine Tochter zu sorgen. Das Kind war aus einer kurzen Begegnung mit Ermakowa in der Besenkammer des Prominentenlokals "Nobu" hervorgegangen.