Beleidigungsprozess Stefan Effenberg geht in Revision
Braunschweig - Er werde sich in seiner Begründung vor allem darauf stützen, dass das Gericht seine Beweisanträge abgelehnt habe, sagte Effenbergs Anwalt Hans-Martin Prölß heute. Er hatte bei der Verhandlung vor dem Landgericht Braunschweig mehrfach beantragt, einen Gutachter für Akustik anzuhören. Nun müsse abgewartet werden, bis das schriftliche Urteil des Landgerichts eingegangen ist, sagte der Anwalt.
Wann das Gericht über den Antrag entscheidet, sei schwer einzuschätzen, sagte Prölß. Sollte die Revision scheitern, seien alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft.
Das Landgericht Braunschweig hatte den Fußballer am Mittwoch in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 90.000 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Effenberg einen Polizisten bei einer Verkehrskontrolle im Februar 2003 als "Arschloch" beschimpft hatte. Effenberg will dem Beamten dagegen nur "einen schönen Abend noch" gewünscht haben.