Betrugsprozess Witwe Gsell zu Bewährungsstrafe verurteilt
Nürnberg - Gsell wurde außerdem einen Geldbuße von 30.000 Euro auferlegt, der Mitangeklagte muss 3000 Euro zahlen. Beide mussten sich wegen versuchten Versicherungsbetrugs und Vortäuschens einer Straftat vor Gericht verantworten.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Gsell einen fingierten Überfall auf ihren 76-jährigen Mann, den inzwischen verstorbenen Schönheitschirurgen Franz Gsell, mit eingefädelt habe. Die 33-Jährige habe mit Wissen ihres Mannes eine Autoschieberbande angeheuert, um den Raub ihres Mercedes im Wert von 100.000 Euro vorzutäuschen. Sie habe dann die Versicherungssumme kassieren wollen. Der mitangeklagte Staatsanwalt Stefan M., Tatjana Gsells Jugendfreund, legte falsche Spuren, um die Polizei zu täuschen.
Die unter Geldnot leidende Tatjana Gsell soll bei den Absprachen zwischen ihrem Mann, Stefan M. und den Autoschiebern eine aktive Rolle gespielt haben. Stefan M. soll mit seinem juristischen Sachverstand als Mentor und Planer der Tat aufgetreten sein. Allein hätte das Ehepaar Gsell den Plan nicht durchführen können, sagte Oberstaatsanwalt Walter Knorr.
Bei der geplanten Übergabe des Autos im Januar 2003 war der Schönheitschirurg niedergeschlagen worden. Der alte Mann starb einige Wochen später an einer Blutvergiftung. Der Arzt soll nach dem gescheiterten Überfall die Polizei gerufen haben, um den Schein zu wahren. Der verletzte Gsell und Stefan M. hofften nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, durch den Notruf Mitleid zu erregen und die in Spanien weilende Tatjana Gsell zur Rückkehr zu bewegen.
Die Staatsanwaltschaft hatte gestern eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten und eine Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro für Gsell gefordert. Für Stefan M. hielt die Staatsanwaltschaft 16 Monate Haft auf Bewährung für angemessen.
Gsells Verteidiger plädierten auf eine Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung und eine geringe "symbolische" Geldstrafe. Ihre Mandantin leide noch heute unter der monatelangen Untersuchungshaft. Für Stefan M. hatte die Verteidigung Freispruch gefordert und kündigte nun Berufung an. Zu dem Prozess war es gekommen, nachdem Tatjana Gsell einen Strafbefehl über 72.000 Euro nicht akzeptiert hatte.