Betrunkene Straftäter "Die Opfer sind die Dummen"
Hamburg - Man kann nur für etwas verurteilt werden, wenn man rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat. Täter, die im Vollrausch ein Verbrechen begehen, werden daher unter Umständen milder bestraft als solche, die bei einer gleichen Tat nüchtern waren. So ist das im Strafgesetzbuch geregelt - auch wenn das für Opfer oder deren Angehörige in vielen Fällen einem Schlag ins Gesicht gleich kommt.
"Für das Opfer ist es egal, ob der Täter betrunken war oder nicht", sagt Helmut Rüster von der Verbrechensopferorganisation Weißer Ring zu SPIEGEL ONLINE. "Aber dass alkoholisierte Täter auch noch einen Bonus bekommen, ist aus Sicht der Opfer nicht nachvollziehbar." Das Strafrecht sei auf die Täter fixiert. Doch wie viel muss man getrunken haben, um schuldunfähig oder nur vermindert schuldfähig zu sein? Und können sich Straftäter vorsätzlich betrinken, um so in den Genuss der milderen Urteile zu kommen?
Es gibt keine festen Werte, ab denen ein Gericht einen alkoholisierten Täter für vermindert schuldfähig oder gar schuldunfähig erklärt, erklärt der Hamburger Jurist Andreas Karow die Praxis. In der Regel bestelle das Gericht einen Psychiater oder einen Sachverständigen, der die Schuldfähigkeit anhand des Blutalkohols des Angeklagten bewertet, abhängig von Körperbau, allgemeinem Zustand und früheren Trinkgewohnheiten.
Erfahrungswerte, an die das Gericht nicht gebunden ist, besagen, dass Täter ab einem Gehalt von 2,3 bis 3 Promille vermindert schuldfähig sind, sagt Karow. Ab einem Alkoholgehalt von 3 Promille im Blut gelten sie in der Regel als schuldunfähig. Sie können dann nicht für die Tat verurteilt werden, die sie begangen haben, sondern nur für den Vollrausch. Nach Paragraf 323a Strafgesetzbuch, dem so genannten "Vollrauschparagrafen", wird ein Täter maximal mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Egal, ob der Vorwurf auf Mord, Totschlag oder schwere Vergewaltigung lautet.
Sieht es das Gericht als erwiesen an, dass sich ein Straftäter vorsätzlich betrinkt, um so als vermindert schuldfähig oder gar schuldunfähig zu gelten, urteilen die Richter nach der so genannten "Actio libera in causa". Dann greift der "Vollrauschparagraf" nicht, denn der Täter hat das Verbrechen - und den Rausch - geplant, und somit seine Schuld nach vorn verlegt.
In anderen Ländern wie den USA, Kanada, Schweden oder Norwegen werden alle Täter gleich behandelt, egal ob sie nüchtern sind oder nicht. In Großbritannien fallen die Strafen für alkoholisierte Täter sogar höher aus.
Auch der Weiße Ring setzt sich für eine Verschärfung des Strafrechts für betrunkene Verbrecher ein. "Es muss ein Umdenken erfolgen", fordert Rüster. "Die Opfer sind die Dummen."
Immerhin, der erste Schritt wurde bereits getan: Im März lehnte der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine Strafmilderung für einen betrunkenen Vergewaltiger ab.