Verstoß gegen Behindertenrechtskonvention Kommunen in NRW planen Dutzende neue Förderschulen
Ein Vater lernt mit seiner Tochter, die das Downsyndrom hat
Foto: HalfPoint Images / IMAGOIn Nordrhein-Westfalen soll die Förderschullandschaft massiv ausgebaut werden. Das teilte der Elternverein Mittendrin e.V. mit und listet 30 Fälle auf, in denen Städte, Kreise oder Landschaftsverbände neue Sonderschulen für Kinder mit Behinderung oder Förderbedarf planen. Damit würden perspektivisch rund 6000 neue Schulplätze entstehen.
»Diese Entwicklung widerspricht klar dem Schulgesetz des Landes, in dem festgelegt ist, dass die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in den allgemeinen Schulen zum Regelfall werden soll«, teilte Vereinsgründerin Eva-Maria Thoms mit. Mittendrin ist ein Elternverein, der sich seit 2006 dafür einsetzt, dass Kinder mit Behinderung in der Mitte der Gesellschaft aufwachsen können, nicht in Sondereinrichtungen wie Förderschulen.
Hintergrund der Elternrecherche, die sich auf lokale Medienberichte stützt, ist, dass die Kommunen als Schulträger über den Bau neuer Schulen entscheiden. Eine Steuerung vonseiten des Schulministeriums gibt es nicht. Ihm lägen mangels Zuständigkeit keine entsprechenden Zahlen vor, bestätigte das Ministerium dem SPIEGEL auf Nachfrage.
Mangelnde Umsetzung der Behindertenrechtskonvention
Die Kritik des Elternverbands teilt das Schulministerium nicht: Regelschulen und Förderschulen seien »gleichwertige Lernorte«. Sie sicherten Eltern eine Wahlfreiheit und ermöglichten »ganz individuelle Inklusion, Teilhabe und passgenaue Förderung«.
Die Uno-Staatenprüfer sehen das allerdings anders: Sie haben Deutschland bei der letzten Überprüfung, wie das Land mit der Umsetzung der Uno-Behindertenrechtskonvention vorankommt, erneut gerügt: Inklusive Bildung sei im gesamten Bildungssystem unzureichend umgesetzt . Dabei ist seit Inkrafttreten der Konvention 2009 die Vorgabe eigentlich klar, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen sollen. Die Prüfer forderten auf Länderebene einen Plan, um die Beschulung in inklusiven Schulen umzusetzen und von den Förderschulen wegzukommen.
Das war 2023, doch das Land NRW verweist weiter auf die Zuständigkeit der Kommunen. Diese müssten laut Schulgesetz zudem den Elternwillen berücksichtigen und bei entsprechender Nachfrage auch ein Angebot schaffen.
Kritiker monieren, dass die Steuerung für eine gelingende Inklusion damit auf die Eltern von Kindern mit Behinderung abgewälzt wird. Diese würden aber oftmals dahingehend beraten, ihre Kinder auf Förderschulen zu schicken, kritisiert auch Thoms vom Elternverein Mittendrin.
Schlechte Bedingungen für Inklusion
Andere Eltern entscheiden sich wiederum notgedrungen für die Förderschule, da es im zweigleisigen System aus Förder- und Regelschule an den Regelschulen oft nicht genug Ressourcen für die Förderung gibt.
Inklusion an Regelschulen gelingt oft nicht, hat zuletzt auch eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des VBE gezeigt. Nach Einschätzung vieler Lehrkräfte fehlt es an praktisch allem: an Personal, an Expertise, an Räumen und an genügend Zeit, um allen Kindern gerecht zu werden. Laut VBE ist die Inklusion an Deutschlands Schulen in den vergangenen fünf Jahren kaum vorangekommen.
Warum viele Lehrkräfte Inklusion in der Praxis kritisch sehen, lesen Sie hier.