Rheinland-Pfalz: Corona-Selbsttests für ungeimpfte Studierende nicht ausreichend - DER SPIEGEL
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Selbsttest reicht nicht Ungeimpfte Studierende in Rheinland-Pfalz müssen sich in Teststation testen lassen

Corona-Urteil in Rheinland-Pfalz: Ungeimpfte Studierende, die Präsenzveranstaltungen an ihrer Hochschule besuchen wollen, müssen mehr tun, als nur einen Selbsttest vorzuweisen.
Justitia (Symbolbild)
Justitia (Symbolbild)

Justitia (Symbolbild)

Foto: Josef Horazny/ CTK/ AP

Ungeimpfte Studierende in Rheinland-Pfalz, die an Präsenzveranstaltungen ihrer Hochschule teilnehmen wollen, müssen weiterhin einen anerkannten negativen Coronatest vorweisen. Ein Selbsttest reicht nicht aus, wie das Verwaltungsgericht Mainz laut einer Mitteilung  vom Dienstag entschied. Der Test muss von geschultem Personal vorgenommen werden.

Der Student einer Hochschule in Bingen wollte in einem Eilantrag gegen diese Regel vorgehen, weil sie seiner Ansicht nach in zeitlicher und finanzieller Hinsicht zu unzumutbaren Belastungen führe. Dadurch könne er zur Aufgabe seines Studiums gezwungen werden. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab.

Richter sehen Impfung als Alternative

Dass Bürger selbst für Coronatests zahlen müssten, liege im Spielraum des Landes bei der Bekämpfung der Pandemie, urteilten die Richter. Mit kostenlosen Impfangeboten gebe es eine niedrigschwellige Alternative. Diese in Anspruch zu nehmen, sei zumutbar. Selbsttests führten zu einem erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand für die Hochschulen, weil sie die Testungen der Studierenden überwachen müssten.

Für den Kläger entstehen nach Ansicht des Gerichts durch die Schnelltests an maximal drei Tagen in der Woche keine unzumutbaren Hindernisse. Weniger als 300 Meter von seiner Wohnung entfernt befinde sich eine an sieben Tagen die Woche geöffnete Teststation, die Studierenden einen Coronatest für zehn Euro anbiete. Dadurch entstünden dem Studenten Kosten von maximal 120 bis 150 Euro im Monat. Dass er dadurch nachhaltig in wirtschaftliche Not geriete, die ihn zur Aufgabe seines Studiums zwinge, habe er nicht beweisen können.

kfr/AFP