Blut oder Liebe - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen
Zur Ausgabe
Artikel 53 / 120

Familie Blut oder Liebe

Eltern klagen gegen Adoptiveltern, Kinder gegen Vater und Mutter: US-Gerichte definieren die Familie neu.
• aus DER SPIEGEL 34/1993
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Kimberly Mays ist vor fünf Jahren gestorben. Und dort«, fuhr Rechtsanwalt John Blakely donnernd fort und richtete seine Hand drohend gegen einen Teenager, der sichtbar hinter seinem Tisch zusammensank, »sitzt Arlena Twigg. Ihre rechtmäßigen Eltern sind Ernest und Regina Twigg.«

Das Elternrecht der Twiggs aber hat Bezirksrichter Stephen Dakan am Mittwoch voriger Woche in Sarasota (US-Staat Florida) drastisch beschnitten. Das Gericht sprach Kimberly, 14, das Recht zu, jeden Kontakt mit ihren leiblichen Eltern abzubrechen. Dakan folgte damit dem Antrag des Mädchens, das seinen Wunsch mit den Worten begründet hatte: »Biologie macht keine Familie.«

Binnen elf Monaten ist dies bereits das dritte Kind, über dessen Verhältnis zu den leiblichen Eltern Gerichte entschieden haben. Am 26. September vorigen Jahres sprach in Orlando im Bundesstaat Florida ein Richter die Trennung zwischen Gregory Kingsley, 12, und dessen Mutter Rachel aus. Und in Washington entschied das Oberste Bundesgericht Ende Juli, das Adoptivkind Jessica DeBoer müsse seinen Pflegeeltern nach zweieinhalb Jahren entrissen werden und zu seinen Erzeugern zurückkehren.

Die Frage, was eine Familie zusammenhält, die Blutsbande oder die Liebe, spaltet die amerikanische Nation. Zur Debatte steht, ob Kinder darüber mitentscheiden dürfen, bei welchen Eltern sie eigentlich aufwachsen wollen.

Rechtskonservative beklagen den Verfall tradierter Familienstrukturen. Liberale, allen voran Präsidentengattin Hillary Clinton, fordern dagegen, Kindern mehr Rechte vor Gericht einzuräumen, auch bei der Frage, von wem sie erzogen werden sollen.

Die Problematik der überkommenen Familiendefinition zeigt der Fall von Gregory Kingsley. Die Eltern des Jungen sind geschieden, der Vater ist Alkoholiker. Die Mutter kümmerte sich nicht um den Knaben, der von Heim zu Heim geschickt wurde. Als George und Lizabeth Russ, bei denen Gregory schließlich Unterschlupf gefunden hatte, anderthalb Jahre lang nichts von dessen Eltern gehört hatten, beantragten sie die Adoption.

Die leibliche Mutter Rachel widersprach dem Antrag, nach herkömmlicher Rechtsauffassung ein kaum überwindbares Hindernis. Doch Gregory und sein Pflegevater, der Anwalt George Russ, reichten eine »Scheidungsklage« ein: Dem Interesse des Kindes müsse besondere Achtung entgegengebracht werden. Beide hatten Erfolg und schafften damit einen juristischen Durchbruch.

Im Fall der kleinen Jessica hingegen siegten die Blutsbande: Von der Mutter gleich nach der Geburt zur Adoption freigegeben, kam das Baby in die Obhut von Jan und Roberta DeBoer.

Noch während die Pflegeeltern sich um die Adoption bemühten, focht die Mutter Cara Schmidt die Freigabe des Kindes an. Fast zweieinhalb Jahre dauerte der Rechtsstreit, bis die leibliche Mutter schließlich Erfolg hatte.

Ende Juli entschied das Washingtoner Verfassungsgericht zu deren Gunsten - trotz tränenreichen Zwangsabschieds juristisch unvermeidbar: Der Protest der leiblichen Eltern gegen eine Adoption war binnen jener Bedenkfrist vorgebracht worden, die der Gesetzgeber ausdrücklich vorgeschrieben hat. Und das Gericht sah sich außerstande, vorherzusagen, ob Jessica als DeBoer oder als Schmidt das glücklichere Leben würde führen können.

Nach dieser Entscheidung schienen die Aussichten für Kimberly nicht rosig. Sie war gleich nach der Geburt 1978 im Hardee Memorial Hospital in Wauchula (Florida) mit jenem Baby vertauscht worden, das fortan als Arlena Twigg aufwuchs.

Zehn Jahre später stellten Ärzte bei einer Untersuchung der todkranken Arlena fest, daß sie eindeutig nicht die Tochter der Twiggs sein konnte. Nach dem Tod des Mädchens machten sich die Twiggs auf die Suche nach ihrer leiblichen Tochter - und fanden sie 1989 bei den Mays.

Ein einträglicher Vergleich mit dem schludrigen Hospital brachte den beiden getäuschten Elternpaaren insgesamt stattliche 6,6 Millionen Dollar Schadensersatz ein. Gegen die Einräumung eines Besuchsrechts verzichteten die Twiggs zunächst darauf, Elternrechte an ihrer leiblichen Tochter einzuklagen. Das friedfertige Miteinander endete jedoch schon nach fünf Besuchsterminen. Der Streit ging vor den Richter.

Wie salomonisch Gerichte auch immer solche Fälle entscheiden mögen - sie werden kaum verhindern können, daß die Kinder Schaden nehmen, weil ihr Schicksal durch die Medien gezerrt wird.

Wie ein Verzweiflungsschrei klang da der Seufzer Kimberlys: »Ich will mein Leben wiederhaben. Es ist ruiniert.« Y

Zur Ausgabe
Artikel 53 / 120

Mehr lesen über