Bootsunglück inszeniert Mann täuscht Tod auf Ostsee vor – härteres Urteil in neuem Prozess
Landgericht Kiel: Prozess um gemeinschaftlichen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugsversuch
Foto: Markus Scholz / dpaDas Landgericht Kiel hat einen 56-Jährigen und dessen Frau wegen versuchten Versicherungsbetrugs in 14 Fällen zu Freiheitsstrafen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seinen Tod auf der Ostsee vortäuschte, um so an Zahlungen in Millionenhöhe zu kommen. Der 56-Jährige soll drei Jahre und zwei Monate in Haft, seine mitangeklagte Frau und Komplizin wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Es handele sich um Gesamtfreiheitsstrafen unter Einbeziehung von Bewährungsstrafen aus einem ersten Prozess gegen das Paar, sagte der Vorsitzende Richter Johann Kümmel bei der Urteilsbegründung. Schriftliche Dokumente belegten die Absicht der Angeklagten, »bei möglichst vielen Versicherungen so schnell wie möglich an ihr Geld zu kommen«.
Entlarvt durch Ehering
Das Ehepaar soll im Oktober 2019 den Tod des Mannes durch ein Bootsunglück in der Kieler Bucht vorgetäuscht haben, um so gut vier Millionen Euro von Lebens- und Unfallversicherungen ausgezahlt zu bekommen. Nach der Tat versteckte sich der Angeklagte monatelang zunächst in Hamburg, später im niedersächsischen Schwarmstedt. Dort fanden ihn im Mai 2020 schließlich Spezialkräfte der Polizei. Im Schein einer Taschenlampe blitzte sein Ehering auf, als sich der Mann hinter Kisten versteckte.
Die Staatsanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche für den Angeklagten wegen gemeinschaftlichen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugsversuchs in 13 Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung der Bewährungsstrafe aus dem ersten Prozess von drei Jahren und zwei Monaten, für die Frau eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert. Die Verteidiger beantragten für beide Angeklagten Freisprüche. Zuvor hatten der Mann und auch die Frau über ihre Anwälte Geständnisse verlesen lassen.
Manipulationen am Boot
In dem Prozess ging es nicht mehr um die eigentliche Schuldfrage. Das Kieler Landgericht hatte das Paar im Februar 2021 bereits wegen versuchten Betrugs einer Unfallversicherung zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten beziehungsweise einem Jahr verurteilt. Diese Entscheidungen sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Leipzig hob die Freisprüche in 13 anderen Fällen von versuchtem Betrug anderer Versicherungen jedoch auf. Darüber musste das Gericht in Schleswig-Holstein nun erneut entscheiden.
Drei Tage nach dem Geschehen im Herbst 2019 hatte die Frau ihren Mann als vermisst gemeldet. Doch die Polizei wurde schnell misstrauisch. Am gefundenen Boot stellte ein Gutachter Manipulationen fest, die es hatten sinken lassen. Den Lebensversicherungen reichte, anders als vom Angeklagten zunächst angenommen, die Todesmeldung nicht aus. Sie verlangten auch eine Sterbeurkunde oder Bestätigung seines Todes vom Amtsgericht. Das aber dauert mindestens sechs Monate. Zur Auszahlung der 13 Risikolebens- und Unfallversicherungen kam es nicht.