Brandkatastophe von Kaprun Prozess beginnt mit Unschuldsbeteuerungen
Salzburg - Den Angeklagten wird "fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst und fahrlässige Gemeingefährdung" vorgeworfen. Bei dem Unglück waren am 11. November 2000 im Tunnel der Seilbahn zum Kitzsteinhorn 155 Menschen ums Leben gekommen, unter ihnen 37 Deutsche.
Als Unglücksursache gilt ein vorschriftswidrig eingebauter Heizstrahler, der auslaufendes Hydrauliköl entzündete. Angeklagt sind das Führungstrio der Gletscherbahn, drei Spitzenbeamte des Wiener Verkehrsministeriums, zwei TÜV-Bedienstete sowie Mitarbeiter von Lieferfirmen des Seilbahnbetreibers. Die 16 Männer beteuerten zum Prozessauftakt ihre Unschuld. In dem Prozess vor einem Einzelrichter fordern rund 300 Angehörige von Opfern und Überlebenden als Nebenkläger Schadenersatz in Millionenhöhe. Zum Beginn des Verfahrens kamen jedoch weit weniger Hinterbliebene als erwartet.
Noch vor der Begründung des Strafantrages durch Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat gab es einen Streit um die Teilnahme des prominenten US-Anwaltes Ed Fagan. Die Verteidiger stellten den Antrag, Fagan als Zuhörer auszuschließen und stattdessen als Zeugen vorzuladen. Sie begründeten dies damit, dass Fagan im Vorfeld des Verfahrens behauptet hatte, dem Gericht seien wichtige Beweismittel vorenthalten worden.
Richter Manfred Seiss gab dem Antrag statt. Daraufhin verließ Fagan den Saal. Er sprach von einem "Skandal" und kündigte an, bei einer Zeugenvernehmung von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Eine von Fagans österreichischem Vertreter Jürgen Hinterwirth beantragte sofortige Vernehmung lehnte das Gericht ab. Fagan plant eine Sammelklage in den USA, um Schadenersatzansprüche für Angehörige der Opfer durchzusetzen.
Nach dem Ausschluss Fagans drohte der deutsche Anwalt und Nebenkläger-Vertreter Michael Witti, einen Antrag auf Abbruch des Verfahrens zu stellen. Er begründete dies mit einem "Kardinalfehler" des Gerichts. "Obwohl wir schon vor drei Wochen darauf hingewiesen haben, dass weiter gehende US-Untersuchungsergebnisse zum Unglück vorliegen, sind diese nicht in der Anklageschrift erwähnt."
Die Anklagevertreterin Eva Danninger-Soriat sprach vom Prozessbeginn als einem Tag des Schreckens und der Trauer. Die Hinterbliebenen müssten nun ein Stück weiter auf ihrem Trauerweg gehen. Für die Beschuldigten sei die Zeit angebrochen, sich den Vorwürfen zu stellen. Zur Schuldfrage sagte Danninger-Soriat: "Was in einer Katastrophe endete, nahm seinen Anfang bereits 1993." Damals wurden neue Aufbauten für die Seilbahn angeschafft und auch Heizlüfter vom Typ "Fakir Hobby" eingebaut. Diese Lüfter hätten nicht installiert werden dürfen.
Für die Staatsanwältin ist erwiesen, dass das Feuer bereits vor dem Start der "Kitzsteingams" in der Talstation ausbrach, aber zunächst nicht bemerkt wurde. Den Angeklagten des Verkehrsministeriums warf sie ebenso wie den TÜV-Mitarbeitern eine unzureichende Überprüfung der Seilbahn vor.
Die Verteidiger der Seilbahn-Chefs wiesen jede Schuld ihrer Mandanten an der Katastrophe zurück. Die Beschuldigten hätten sich auf die Behördenvorschriften und die Lieferfirmen sowie auf ihre Mitarbeiter verlassen müssen, argumentierten die Anwälte. Der Verteidiger des Betriebsleiters bezweifelte zudem, dass der Heizlüfter das Inferno verursachte. Auch der Verteidiger der Zulieferfirma für den Zugaufbau und die Heizlüfter argumentierte, von dem Lüfter allein könne gar keine Gefahr ausgehen.
Der Prozess war am Eröffnungstag von einem Rekordaufgebot an Beteiligten geprägt. Hinter den Angeklagten mit ihren 15 Verteidigern waren einige dutzend Anwälte der Nebenkläger postiert. Mit den hohen Schadenersatzforderungen solle bezweckt werden, dass so etwas nicht wieder passiert, erläuterte Anwalt Witti die Motive der Nebenkläger. Die Betreiber derartiger Anlagen müssten für alle Zukunft wissen, "dass eine Katastrophe dieses Ausmaßes für sie den Ruin bedeutet".
Bis Ende September sind über 30 Verhandlungstage terminiert, auch ein Lokaltermin bei der völlig ausgebrannten Seilbahn ist angesetzt. Dutzende von Zeugen und sechs Sachverständige sollen im Verlauf des Prozesses zu Wort kommen. Im Oktober will das Gericht sein Urteil verkünden.