Caroline gegen "Bunte" Das Ende eines siebenjährigen Streits
Karlsruhe - Kurz vor Beginn der für Dienstag angesetzten Verhandlung in Karlsruhe erklärten die beiden Parteien die Sache für erledigt. Sie hätten sich darauf geeinigt, wer die Kosten des nun sieben Jahre währenden Verfahrens trage, hieß es. Zum Vergleich sei es nicht gekommen. Die Verhandlung wurde gar nicht erst eröffnet.
Der BGH sollte sich erneut und abschließend mit der Frage beschäftigen, ob die "Bunte" drei Fotos abdrucken durfte, auf denen die Monegassenprinzessin im Alltagsleben mit ihren Kindern zu sehen ist. Die Ehefrau von Prinz Ernst August von Hannover hatte 1999 das Bundesverfassungsgericht angerufen, um die Veröffentlichung von Fotos aus ihrem Privatleben zu verbieten. Eines davon zeigte die Prinzessin mit ihrer Tochter in einem Paddelboot. Die Verfassungsrichter hatten den Schutz der Privatsphäre der Familien Prominenter in ihrem Urteil eindeutig gestärkt.
Bereits sechsmal hatten sich die Karlsruher Richter mit einer Klage der Prinzessin auf Unterlassung der Veröffentlichung bestimmter Fotos beschäftigt. Dabei machte Caroline ihr Recht auf Schutz der Privatsphäre geltend, das sich nicht nur auf den häuslichen Bereich erstrecken soll.
Zuletzt war Caroline im Dezember 1995 bei fünf von 13 betroffenen Fotos erfolgreich gewesen. Hinsichtlich weiterer vom Bundesgerichtshof abgewiesener Klagen auf Nichtveröffentlichung legte die Prinzessin Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Zu den drei Bildern, die die Klägerin mit ihren Kindern zeigen, hatte das Bundesverfassungsgericht den Fall an den BGH zurückverwiesen.