Caroline von Monaco Niederlage gegen die "Bunte"
Hamburg - Der Hubert-Burda-Media-Verlag gab die Ablehnung der Klage Carolines am Sonntag bekannt. Die Prinzessin hatte wegen fortgesetzter Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts geklagt. Anlass waren veröffentlichte Bilder und Texte in insgesamt zehn Ausgaben der Zeitschrift.
Das Gericht habe entschieden, dass keine der Veröffentlichungen eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung enthalte und diese daher auch nicht "geldentschädigungswert" seien, hieß es. Es sei unter anderem um das Weihnachtstitelbild 1997 gegangen sowie um zwei Titelbilder von 1998, welche die Prinzessin in einer Fotomontage zusammen mit ihrer Schwester Stephanie beziehungsweise ihrem Ehemann Prinz Ernst August von Hannover zeigten. Prinzessin Caroline muss nun die Prozesskosten tragen.