Catterfeld-Song Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Bohlen
Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Popmacher Bohlen. Es liege eine Strafanzeige vor, "dass Dieter Bohlen gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen haben soll", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
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Berlin - "Das Ermittlungsverfahren ist in der vergangenen Woche eingeleitet worden", sagte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Michael Grunwald und bestätigte damit einem Bericht der "Bild am Sonntag".
Dem Bericht des Blattes zufolge hatte ein Berliner Rechtsanwalt Bohlen angezeigt. Der Jurist behauptet, dass es sich bei dem Bohlen-Lied "Für Dich" um ein Plagiat des Liedes "What if" handele.
Den Bohlen-Song singt Yvonne Catterfeld, "What if" singt der US-Sänger und Grammy-Preisträger Babyface.
Bohlen-Anwalt Götz Kiso wies alle Plagiatsvorwürfe gegen Bohlen zurück.