Darmstadt Lange Haft für Steinewerfer
Darmstadt - Wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr wurden die Jugendlichen verurteilt. Die drei US-Amerikaner hätten bei ihrer Aktion im Februar die Wehrlosigkeit ihrer Opfer heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln ausgenützt, sagte der Vorsitzende Richter Bertram Schmitt.
Die Angeklagten hätten immer schwerere Gegenstände von einer Fußgängerbrücke auf die Bundesstraße B3 geworfen, bis die Menschen in den Autos keine Chance mehr gehabt hätten: "Das ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen". Die beiden 18-jährigen Angeklagten erhielten Jugendstrafen von acht beziehungsweise achteinhalb Jahren. Der 15 Jahre alte Beschuldigte erhielt sieben Jahre Haft.
Das Gericht folgte damit weitgehend der Argumentation von Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die das Tatgeschehen als Mord beziehungsweise Mordversuch gewertet und für alle Angeklagten jeweils zehn Jahre Haft gefordert hatten. Die Verteidigung hatte dagegen auf fahrlässige Tötung plädiert. Rechtsanwalt Ulrich Endres sagte, die drei jungen Männer hätten nicht in Tötungsabsicht gehandelt: "Sie wollten nicht töten, sie wollten Autos beschädigen." Verteidiger Bernd Kroner kündigte Revision gegen das Urteil an.
Der Vorsitzende Richter sagte, die Morde ließen sich nicht vollständig erklären. Nach den Angaben der drei jungen Männer hätten Langeweile und Erlebnishunger als Motiv eine Rolle gespielt. Demnach hatte der Älteste des Trios, der zur Tatzeit am 27. Februar bereits 18 Jahre alt war, vor der Polizei erklärt, ihnen sei langweilig gewesen. Der Jüngste habe angegeben: "Wir dachten halt, es sei cool." Schmitt sagte, die drei hätten etwas Authentisches erleben wollen: "Das Recht auf Abenteuer stößt aber dort an seine Grenze, wo andere Menschen geschädigt werden".
Der Vater einer der getöteten Frauen sagte nach der Urteilsverkündung, es sei eine harte und gerechte Strafe: "Damit können wir leben." Er habe keinen Hass gegenüber den Angeklagten. Die drei jungen Männer hatten sich während des Prozesses unter Tränen bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt.