Daschner-Prozess Verteidigung fordert Freispruch
Frankfurt/Main - Wolfgang Daschner habe bei der angeordneten Gewaltandrohung gegen den Entführer des Jungen Rechtsgüter abwägen müssen, sagte Rechtsanwalt Eckart Hild vor dem Frankfurter Landgericht. Die Menschenwürde Jakob von Metzlers habe gegen die Menschenwürde des Verbrechers gestanden. Die Menschenwürde des inzwischen verurteilten Mörders sei allenfalls partiell beeinträchtigt gewesen, sagte der Anwalt weiter. Dagegen habe bei Jakob akute Lebensgefahr bestanden.
Der 61-jährige Daschner ist wegen Anstiftung zur schweren Nötigung angeklagt. Der ebenfalls angeklagte 51-jährige Hauptkommissar Ortwin Ennigkeit soll den Metzler-Entführer Magnus Gäfgen im Auftrag Daschners mit Gewalt bedroht haben, um so das Versteck der Geisel zu erfahren. Das Kind war zu diesem Zeitpunkt bereits tot.
Staatsanwalt Wilhelm Möllers hatte in der vergangenen Woche eine Verurteilung Daschners zu 27.000 Euro Geldstrafe auf Bewährung gefordert. Im Fall des Mitangeklagten beantragte er 14.400 Euro Geldstrafe auf Bewährung. Der Staatsanwalt blieb damit an der untersten Grenze des Strafrahmens und begründete dies mit "massiven Milderungsumständen".