SPESEN Der doppelte Dirscherl
Die starke Wirtschaftswunder-Gilde, die daran gewöhnt ist, baren Nutzen aus der Gunst zu ziehen, die das Finanzamt dem Lebensaufwand privilegierter Bundesbürger gewährt, hat einen ihrer aktivsten Repräsentanten verloren. Hans Dirscherl, 68, der - eingedenk des neumodischen Leitsatzes »Ein Mensch ohne Spesenträger ist nur ein halber Bürger« - seine Lebensführung völlig auf die Ergänzung seiner Arbeits-Einkünfte durch Spesen zugeschnitten hatte, wurde am Freitag vorletzter Woche in erster Instanz von der 3. Großen Strafkammer in Nürnberg zu zwei Jahren Gefängnis und zu 25 000 Mark Geldstrafe verurteilt.
Dirscherl gehörte in den ersten zehn Nachkriegsjahren zu den sogenannten führenden Männern der bayrischen Wirtschaft. Entsprechend groß war die Zahl seiner Ehrenämter. In den Jahren zwischen 1945 und 1955 war er:
- Präsident des Bayrischen Handwerkstages,
- FDP-Abgeordneter des ersten Deutschen
Bundestages,
- Mitglied des Bayrischen Senats,
- Präsident der Handwerkskammer für
Mittelfranken,
- Landesinnungsmeister des bayrischen
Schuhmacherhandwerks,
- Landesfachgruppenleiter des Schuhmacher- und Orthopädiehandwerks
- Vorsitzender des Vereins Handwerkerausstellungen,
- Aufsichtsrat einer Handwerker-Krankenkasse.
Da es sich nicht um Ehrenämter in des Wortes reinster Bedeutung handelte, wurden sie ansehnlich honoriert. Als Dirscherl noch voll in Aktion war, kassierte er aus diesen ehrenamtlichen Nebenbeschäftigungen monatlich rund 3000 Mark Aber er begnügte sich nicht damit, schlicht um schlicht Vergütungen gegen Leistungen abzurechnen, sondern ließ sich seine Mühewaltungen doppelt und dreifach vergüten.
Reiste der Senator Dirscherl von Nürnberg nach München, dann kassierte er Spesen beim Senat und bei der Handwerkskammer. Begründung: »Meine Arbeit im Senat hat auch dem Wohle des Handwerks gedient. Für 30 Mark kann ich schließlich keinen Senator machen.«
Der Bundestagsabgeordnete Dirscherl brachte das Kunststück fertig, sich in die Anwesenheitsliste des Bundeshauses einzutragen und scheinbar zur gleichen Stunde in der bayrischen Hauptstadt zu verhandeln. Jedenfalls läßt sich aus seinen Spesenforderungen ein anderer Schluß nicht ziehen.
Als »Handwerkskammer-Tagung in Hohenstadt« wurde das gemütliche Abendessen abgerechnet, das Funktionär Dirscherl seinem Schatzmeister und dem Kreishandwerksmeister samt den dazugehörigen Ehefrauen spendierte.
Dirscherls Schwiegersohn fuhr auf Spesen der Handwerkskammer sechs Tage
über Land, und eine motorisierte Fuhre brachte Vorstandsmitglieder der Kammer einschließlich Frau Dirscherl nach Bad Kohlgrub bei Murnau, wo Präsident Dirscherl Heilung von einem Leiden suchte. Dirscherl ließ keinen Zweifel daran, daß ein solcher Besuch sozusagen im öffentlichen Interesse lag: »Wenn ich krank im Bad bin, und meine Frau besucht mich, dann ist das eine Dienstfahrt.«
Selbst wenn Funktionär Dirscherl an Veranstaltungen in seinem Wohnort Nürnberg teilnahm, ließ er sich Tagegelder anweisen. Begründete er: »Ich habe dort Referate gehalten. Wenn zum Beispiel bei einer Freisprechungsfeier ein Komiker für sein Auftreten hundert Mark oder noch mehr bekommt, dann haben mir für mein Referat doch mindestens die zwölf oder fünfzehn Mark Tagegeld zugestanden.«
Einen der größten Gewinne aus der lukrativen Verquickung von Zunftwohl und Eigennutz strich Präsident Dirscherl ein, als er den Reinerlös von über 7000 Mark, den eine von ihm organisierte Ausstellung des Bayrischen Landesinnungsverbandes der Schuhmacher abgeworfen hatte, auf sein Privatkonto überführte.
Dass Vermögen, das sich Dirscherl im Laufe von kaum mehr als neun Jahren auf diese unorthodoxe Weise erwarb, bezifferte der Staatsanwalt bei der Nürnberger Strafkammer auf etwa 107 000 Mark.
Dazu gehören unter anderem
- 11772 Mark widerrechtlich eingenommene Kilometergelder (Dirscherl: »Wenn ich im Wagen sitze, ist die Fahrt immer dienstlich."),
- 2591 Mark, die durch Überberechnung
von Tages- und Übernachtungsgeldern erschwindelt wurden,
- 1965 Mark, die Dirscherl für Privatfahrten mit Kraftfahrzeugen der Handwerkskammer ausgab.
Dirscherl-Rechtsanwalt Dr. Fritz Schmitz bat in seinem Plädoyer, das Gericht möge. bei der Urteilsfindung nach Möglichkeit moralische Erwägungen außer acht lassen und sich nur auf die strafrechtliche Seite des Falles beschränken, also auf die Auswüchse der Spesenreiterei, die mit dem Betrugsparagraphen erfaßt werden können.
Daß ein Mann aus acht Ehrenämtern gleichzeitig Spesen bezieht und davon sein Leben mehr recht als schlecht fristet, ist nichts Außergewöhnliches und strafrechtlich überhaupt nicht zu beanstanden.
Spesen-Ritter Dirscherl
Wenn ich Auto fahre, ist es dienstlich