Der Fall Julia Zermürbende Wochen im Frauengefängnis
Singapur - Die Untersuchung des Rauschgifts, das Ermittler bei Julia Susanne Bohl gefunden hatten, könne noch zwei Monate in Anspruch nehmen, schreibt die Tageszeitung "Straits Times".
Sollte die noch ausstehende Laboruntersuchung ergeben, dass der Anteil reinen Rauschgifts über 500 Gramm liegt, gilt der Tatbestand des Drogenhandels als erfüllt. Die Todesstrafe ist dann vorgeschrieben. Retten könnte die Angeklagte jedoch ein Befund von weniger als 500 Gramm Drogengehalt.
Am Freitag hatten die Behörden in Singapur die Anklage gegen Julia ausgeweitet. Sie soll danach auch Drogen selbst konsumiert haben, worauf in Singapur eine Höchststrafe von umgerechnet 12.400 Euro steht. Stattdessen oder zusätzlich können die Gerichte aber auch zehn Jahre Gefängnisstrafe verhängen. Eine Freilassung Bohls auf Kaution lehnte das Gericht bei der Anhörung am Freitag ab. Bohl soll nach Angaben der Justiz Ketamine konsumiert haben, eine Art Betäubungsmittel, das zunehmend in Nachtclubs zu finden ist. Dies habe ein Urintest ergeben. Bislang wurde der Deutschen nur Drogenhandel vorgeworfen.
Bohl soll bis zu ihrem Prozess in das Frauengefängnis Changi verlegt werden. Ein Datum für die Verhandlung ist noch nicht bekannt, eine weitere Anhörung wurde für den 28. März angesetzt. Bohl war vor gut einer Woche festgenommen worden.
Bei der Anhörung am Freitag wurde auch eine 22-jährige Singapurerin als mutmaßliche Komplizin der Deutschen beschuldigt. Neben Bohl stehen bereits zwei 21 und 33 Jahre alte Männer aus Singapur vor Gericht. Sie sollen Bars und Nachtclubs von einem kleinen Geschäft aus mit Drogen beliefert haben.
Singapur hat eine der weltweit niedrigsten Raten von Drogenmissbrauch. Der Stadtstaat ist bekannt für seine strengen Antidrogengesetze.