STRAFJUSTIZ »Der Tat nicht gewachsen«
Die Eheleute beim Frühstück. Es klingelt. Die Frau nimmt die Post entgegen, öffnet ein Kuvert - und erstarrt: »Karl! Was ist das? Ein Brief vom Gericht! Ich werde zum Termin meiner Scheidung von dir geladen!« Er, hinter der Zeitung vergraben, murmelt nur: »Wenn das da steht, wird es schon stimmen.«
Das ist nicht nur eine wahre Geschichte von Onkel Karl, der Buchhändler war in Stuttgart und in den fünziger Jahren geschieden wurde. Es ist auch ein Beispiel für die Unaufrichtigkeit und Feigheit, man möchte sie fast eine antiquierte, bürgerliche Feigheit nennen, unter Eheleuten, die sich derart fremd geworden sind, dass der eine über so etwas Privates wie die Trennung nicht sprechen mag oder kann - und der andere von alledem nichts merkt.
Doch die moderne bürgerliche Feigheit schlägt, wie ein Blick in die Zeitungen oder das Fernsehen zeigt, zunehmend ins Kriminelle um. 1999 etwa machte der Polizeiobermeister Klaus D. aus Bottrop Schlagzeilen, weil er sich seiner Ehefrau per Mordauftrag entledigte - ein Mann, den eigentlich schon sein Beruf an einer solchen Tat hätte hindern müssen.
Das Leben dieses Polizisten verlief bis zur Tat völlig unauffällig. Mit 20 bewarb er sich bei der Polizei, weil er nichts Besseres fand, und wurde für den mittleren Dienst angenommen. 1979 heiratete er Karin, 21, die erste Frau, mit der er schlief.
1982 und 1985 werden zwei Töchter geboren, 1991 kommt ein Pflegekind hinzu. Die Familie baut ein Haus, man fährt zwei Autos, die älteren Kinder haben eigene Pferde. Zur Finanzierung dieses Lebensstils arbeitet die Ehefrau mit. Auch er verdient mit Zustimmung seiner Behörde hinzu, seit 1987 betreibt er nebenher ein Versicherungsbüro. Die Ehe gilt als mustergültig.
1998 lernt D. ein anderes Modell einer Karin kennen - eine um neun Jahre jüngere Kauffrau, Mutter zweier Kinder, die sich vom Umfeld ihres Ex-Mannes bedroht fühlt und die Polizei schon mehrfach alarmiert hat. Jedes Mal wurde sie abgewimmelt. Im August 1998 rief sie wieder die Polizei und bat, ein Beamter solle zu ihr kommen. Es kam Klaus D.
Er hört ihr zu. Er nimmt ihre Ängste ernst, sie fühlt sich verstanden. Er bietet ihr Arbeit in seinem Nebenjob an, die sie erfreut annimmt.
Sie sehen sich nun oft. Karin II verliebt sich in den zurückhaltenden, sexuell unerfahrenen Polizisten. Er widersetzt sich nicht lange. Sie ist eine Offenbarung. Sie begehrt und bestätigt ihn.
Karin II schlägt ihm die Trennung von Karin I vor. Er scheut davor zurück. Er drückt sich vor der Aussprache mit seiner nichts ahnenden Frau, die sich gut verheiratet wähnt. Weit über die bürgerliche Feigheit hinaus geht aber, was er noch tut. Er malt Horrorszenarien: Die Ehefrau werde eine Nebenbuhlerin eher umbringen als eine Scheidung akzeptieren, es sei nur eine Frage der Zeit, bis seine Frau die Konkurrentin aufgespürt habe.
Aus dieser Situation führe nur ein Weg, erklärt er der Geliebten: »Die Frau muss weg.« Karin II ist entsetzt. Sie will ihn von seinen aberwitzigen Gedanken abbringen, resigniert aber dann, weil sie ihn behalten will. Einig ist man, »es« nicht selbst zu tun, sondern jemanden anzuheuern.
Im September 1998 nimmt D. einen neuen Mitarbeiter in sein Versicherungsbüro auf, Enrico, einen Mann aus der ehemaligen DDR. Der war Soldat bei den Grenztruppen der NVA gewesen und im Nahkampf trainiert. Im Westen hatte er nicht Fuß gefasst. Weder für Frau und Kind reichte das Geld, schon gar nicht für seine neue Freundin plus Kind. Als er zu D. stieß, stand ihm das Wasser bis zum Hals.
Karin II fragt den Mann, ob er jemanden wisse, der einen anderen töten könne. Oder ob er selbst ...? Man kommt schnell zur Sache und verlässt sich aufeinander. Der Mann aus der DDR vertraut auf den Polizisten, der sich, wie er meint, mit Verbrechen sicher auskennt; der Polizist wiederum baut auf den Nahkämpfer.
Am 7. Januar 1999 trägt D. seiner Ehefrau auf, einen Laptop ins Büro zu bringen. Arglos fährt sie los, nicht ahnend, dass im Kofferraum Spaten und Plastikplane zur Beseitigung ihrer Leiche bereitliegen.
Im Hinterhof des Bürohauses in der Sterkrader Straße in Bottrop wartet schon Enrico. Er braucht nur drei Schläge: gegen die Schläfe, auf die Nase und gegen den Oberbauch. Die Frau bricht zusammen und stirbt. Mit der Leiche fährt er Richtung Baden-Baden und vergräbt sie. Dann geht es zurück. Er stellt das Auto irgendwo ab und kehrt mit dem Zug nach Bottrop zurück. Das Fahrgeld, 300 Mark, hatte ihm Karin II gegeben. Mehr wurde nicht gezahlt.
Das Trio fliegt sofort auf. Schon am nächsten Tag führt der Täter die Polizei zum Grab von Frau D. Am 8. Dezember 1999 werden alle drei vom Landgericht Essen zu Lebenslang verurteilt.
Die Beseitigung des Partners mit eigener Hand scheint ein altmodisches Verbrechen geworden zu sein. Man regelt es sauberer, macht sich nicht selbst die Hände schmutzig. Man lässt töten. Es geht oft um viel.
Eine Trennung bedeutet heute häufig nicht mehr nur die Auflösung des gemeinsamen Haushalts oder Bausparvertrags. Es steht vielleicht ein Betrieb auf dem Spiel, der nicht zu teilen ist und den einer allein nicht halten kann. Es geht um mühsam errungene Karrieren, um ein Erbe, um die Früchte jahrzehntelanger Arbeit, um Existenzformen, die um keinen Preis zur Disposition gestellt werden sollen. Manchmal geht es auch um Ansprüche des Verlassenen, von denen der Ex-Partner fürchtet, sie beraubten ihn jeder Perspektive. Scheidung? Absolut undenkbar. Ein Ausweg? Man ist rat- und hilflos.
Auftragsmorde dieser Art haben nichts zu tun mit dem professionellen, organisierten Verbrechen. Man begegnet Auftraggebern, die weder von ihrer Biografie noch ihrer Lebenssituation her kriminell gefährdet erscheinen. Auch die Auftragnehmer sind keine Berufskiller, die aus dem Ausland anreisen und nach der Tat wieder verschwinden. Sie stammen meist aus dem Umkreis der Auftraggeber. Laien machen sich ans Geschäft miteinander. Ergebnis: Es geht regelmäßig schief.
Das Bundeskriminalamt führt in seinen Kriminalstatistiken - bislang - keine Rubrik über diese Auftragsmorde. Doch immer häufiger haben Gerichte damit zu tun, mitunter mehrere gleichzeitig.
Beispiele aus dem Jahr 1997: Im Juni will eine Frau in Duisburg für 20 000 Mark einen Mörder auf ihre Nebenbuhlerin ansetzen. Sie tappt in eine Falle. Im Juli wird in Wiesbaden eine Frau verurteilt, die 10 000 Mark zahlte für den Mord an ihrem Mann. Im selben Monat steht in Bayreuth ein Versicherungskaufmann vor Gericht: Er wollte seine ehemalige Geliebte töten lassen, um an eine gemeinsame Lebensversicherung heranzukommen. Im August wird in Hechingen ein Pärchen verurteilt, das den Ehemann der Frau ermorden ließ, im September eine Kölnerin, die ihren Vater töten lassen wollte.
Die Liste ist keineswegs vollständig. 1998 und 1999 sieht es nicht anders aus. Es kann jeden treffen: den alten Mann, dessen 70-jährige Ehefrau drei Killer auf ihn ansetzt, ebenso wie das Paar, dessen adoptierte Töchter Freunde zum Elternmord dingen.
Ein besonders bizarrer Fall ereignete sich 1998 auf einem ehemaligen Rittergut im hessischen Kirtorf-Lehrbach. In der Nacht vom 6. auf den 7. August drangen dort drei maskierte junge Männer im Auftrag der Ehefrau in das eheliche Schlafzimmer ein, in dem der Hausherr schlief. Der erste schlug mit einer Metallstange auf das Opfer ein, das schreiend hochfuhr. Der zweite feuerte fünf Schüsse ab, der dritte stand Schmiere.
Ein Projektil traf das Opfer unter der linken Brustwarze. Es hätte das Herz oder die Herzkranzgefäße durchschlagen können. Wundersamerweise umlief es an einer Rippe entlang den Brustkorb und machte kurz vor der Wirbelsäule Halt. Die anderen vier schlugen in der linken Körperseite des Mannes ein, drei davon traten über dem Gesäß wieder aus. Das vierte Projektil blieb stecken. Die Chance zu überleben stand etwa bei eins zu einer Milliarde.
Als die Tat geschah, war Silvia K., heute 44, mit ihrem Mann 23 Jahre lang verheiratet. Sie, eine gelernte Chemielaborantin, er Fliesenleger, Allround-Handwerker, zuletzt ebenfalls in der Chemiebranche als Chemikant tätig. Silvia K. ist eine intelligente Frau, nicht auf den Mund gefallen und tatkräftig. Warum hat sie sich in die Idee verrannt, ihren Mann nur durch Mord loswerden zu können?
Als Kind hat sie in Deutschland, dann in Portugal gelebt, wo ihr Vater arbeitete. Nach der mittleren Reife wurde sie von den Eltern nach Deutschland zurückgeschickt, damit sie eine Lehre mache. Sie litt sehr unter der Einsamkeit. Als 16-Jährige - in dem Alter ein absolut ungewöhnlicher Schritt - wandte sie sich an ein Partnervermittlungsinstitut, um Anschluss zu finden. Als sie dann den neun Jahre älteren, geschiedenen K. kennen lernt, ist sie fasziniert von dessen Selbstsicherheit und Entschlusskraft.
Die Ehe stand von Beginn an unter keinem guten Stern. Beider Erwartungen aneinander waren unvereinbar. Er entsprach nicht ihren kindlichen Vorstellungen, sie nicht denen eines erwachsenen Mannes. Überdies wurde sehr bald ein Sohn geboren, mit dem beide Eheleute nicht klarkamen. Die Überforderung begann.
Über die Jahre nahm der Frust zu. Es gab Streit um Nichtigkeiten, Explosionen, Entgleisungen ohne Ende. Gleichzeitig taten die Eheleute alles, um die längst unerträglich gewordene Beziehung festzumauern: Sie kauften das erste Haus, sanierten und renovierten. Sie schafften Tiere an, Hunde, Pferde - Silvia K.s ganze Liebe. Sie erwarben wegen der Tiere ein Mühlenanwesen auf dem Lande. Wieder Renovierung, Hetze, Plage. Der Weg zur Arbeit betrug nun nicht mehr 8, sondern 100 Kilometer täglich.
Aus der Pferdehaltung wurde Pferdezucht. Die K.s pachteten ein ehemaliges Rittergut mit Weiden, Stallungen, Reitplatz, Gästewohnungen. Erneut Renovierung, Um- und Ausbau. Zeitweise hatte man 70 Pferde. Daneben die Arbeit im Chemiewerk. Schwierigkeiten, Personal zu finden und zu halten. Silvia K. begann ein Verhältnis mit einem 20 Jahre jüngeren polnischen Bereiter. Noch mehr Streit.
Heute sagt der Ehemann bitter, in 20 Ehejahren habe es etwa 20-mal Geschlechtsverkehr gegeben. Es sei nur noch eine Arbeitsbeziehung gewesen.
1995 wurde Silvia K. von einem Pferd ins Gesicht getreten und schwer verletzt. Seitdem leidet sie noch stärker unter Migräne als zuvor. Sie gilt als chronische Schmerzpatientin. Mehr und mehr quälten sie nach dem Unfall wirre Gedanken: »Er verfolgt mich, er bringt mich um. Ich bin sicher, dass er mich umbringt.« Anhaltspunkte dafür gab es nicht. Hat Silvia K. ihre eigenen Tötungsphantasien auf den Partner projiziert wie der Polizist D.?
Das Unglück wollte es, dass zu Silvia K. eine ähnlich unglückliche Frau stieß, eine junge Tiertrainerin, die mit Mann, Kindern und Wanderzirkus ohne festen Wohnsitz durchs Land zog und so manches Mal nicht wusste, wie sie Essen und Fressen beschaffen sollte. Beide Frauen tauschten sich zunehmend über ihr Unglück aus. Irgendwann träumten sie, um wie viel leichter das erbarmungswürdige Dasein wäre, gäbe es doch nicht diesen Ehemann K.
Wie schön wäre es, das Gestüt allein zu haben! Mit dem polnischen Bereiter zusammen zu sein! Befreit von dem gefürchteten, verhassten »Fettsack«.
Später, vor dem Landgericht Gießen, bezichtigen sich beide Frauen, von der anderen zur Tat gedrängt worden zu sein. Fest steht, dass Silvia K. diverse Tötungsvarianten erwog, bevor ihre Freundin eine Waffe organisierte und drei junge Männer anwarb - auch sie verzweifelte Gestalten, trotz ihrer Jugend schon ruiniert vom Alkohol, vom Schicksal, von der eigenen Blödheit. Für 3000 Mark in bar waren sie bereit, sich zu verschachern.
Wie konnte Frau K. glauben, mit dieser Truppe das perfekte Verbrechen begehen zu können? Ironie des Schicksals: Beinahe hätte es sogar geklappt. Silvia K. hatte sich ein fabelhaftes Alibi ausgedacht. Am Tag vor der Tat fuhr sie zu ihrer krebskranken Mutter nach Norddeutschland, war somit nachweislich weit vom Schuss. Hätte nicht der Schütze, betrunken, wie er damals täglich war, vor seiner Mutter mit dem gloriosen Tatplan geprahlt (sie ging daraufhin zur Polizei, und wenn die die Frau ernst genommen und rechtzeitig reagiert hätte, wäre überhaupt nichts passiert), man wäre kaum auf die Täter und die Anstifterin gekommen.
Das Gericht verurteilte Silvia K. und die drei jungen Männer wegen versuchten Mordes zu je elfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe, wobei für alle vier Hauptakteure schuldmindernde Gründe gefunden wurden: eine Angstneurose, Alkohol oder jugendtümliches Verhalten. Die Tiertrainerin erhielt sechs und der Waffenlieferant fünfeinhalb Jahre.
Überall in der Bundesrepublik bemühen sich die Gerichte, für Anstifter und Täter das gleiche Strafmaß zu finden, nicht immer überzeugend. Keines der Urteile trägt das Gräuel-Siegel der besonderen Schwere der Schuld, aus jedem spricht Ratlosigkeit. Fragen bleiben: Wie kommen unbescholtene Bürger auf die Idee, Mordbuben anzuheuern? Was treibt sie, ein derart wahnwitziges Risiko einzugehen? Warum merken die Anstifter nicht, welch unzuverlässige Kandidaten ihre Helfershelfer sind? Wie es das Landgericht Gießen formulierte: Es sind alles »Täter, die letztlich der Tat nicht gewachsen sind«. Warum hat niemand gesagt: Hört doch endlich auf mit dem Schwachsinn?
Kirstin M., 35, aus wohlhabendem Haus, gut ausgebildet, zwei Kinder, ist unglücklich, weil ihr Mann seit Jahren eine Beziehung zu einer Prostituierten unterhält, und noch viel unglücklicher, weil sie dick und unattraktiv ist. 1997 lernt sie in einem Tanzlokal Elvis, 18, einen Kosovo-Albaner, kennen. Auf der Tanzfläche hat sie angeblich den ersten Orgasmus ihres Lebens.
Sie überschüttet den ungleichen Liebhaber mit Geld und Geschenken. Auch seine streng muslimischen Eltern und 16 Verwandte, die alle von Sozialhilfe leben, profitieren. Mit 16 war Elvis nach albanischem Recht mit einer 15-Jährigen verheiratet worden, danach mit einer anderen, von der er ein Kind hat. Die Schule hat er kaum besucht, gearbeitet auch nicht. Er habe sich geschämt.
»Was? Sie haben sich geschämt zu arbeiten?«, fragt ihn später der Vorsitzende Richter. »Demnach müssten sich Millionen Deutsche schämen, weil sie arbeiten, damit Sie sich nicht schämen müssen.«
Wer als erster auf die Idee kam, den Ehemann Kirstins umbringen zu lassen? Die Eheleute hatten schon die Scheidung eingeleitet und den Besitz einvernehmlich aufgeteilt. Elvis und Kirstin schoben sich vor Gericht gegenseitig die Schuld zu. Elvis, der Analphabet, spekulierte auf eine völlig irreale, riesige Erbschaft, falls der Ehemann stürbe, und Kirstin wollte ihren Lover um jeden Preis an sich binden. Dass ihre Eltern über die Liaison entsetzt waren, verstärkte ihr spätpubertäres Gebaren.
Elvis und Kirstin erwägen Tatpläne. Schließlich findet er zwei Täter, einen Verwandten und einen Türken. Für 25 000 Mark schlachten diese den Ehemann in seinem Büro in Kevelaer wie ein Schaf nach islamischem Ritus ab.
Schon während der Tatplanung wurde Kirstin von Elvis schwanger. Im Gefängnis brachte sie dann ein Mädchen zur Welt und gab es sofort zur Adoption frei.
Vor dem Landgericht Kleve verhält sich Elvis geschickt. Er kann einen Gutachter von seiner Unbedarftheit und Verführbarkeit überzeugen, die partiell vorhanden sein mag, sicher nicht aber im Umgang mit Frauen. Er lebt von Frauen, sonst hat er ja nichts.
Ein Psychiater, der Essener Professor Norbert Leygraf, hat in Kleve ein für das Gericht nachvollziehbares Gutachten über Kirstin erstattet. Sie war zunächst von einer Sachverständigen untersucht worden, die ihr die ganz neu aufgestellte Behauptung, sie sei von ihrem zweiten Lebensjahr an bis in die Gegenwart missbraucht worden, abgenommen und eine Borderline-Störung attestiert hatte. Leygraf: eine Modediagnose. Das Gericht folgte ihm.
Elvis jedenfalls ist der einzige Angeklagte, der nicht die Höchststrafe erhielt (zehn Jahre Jugendstrafe), sondern nur acht Jahre. Die anderen wurden mit Lebenslang bestraft.
Unfassbar: In allen drei Fällen gibt es Kinder der Verurteilten. An sie hat niemand gedacht bei der Tat. Um das Sorgerecht ist es nie gegangen.