EINE MELDUNG UND IHRE GESCHICHTE Die Rechnung, bitte
Das Haus steht im Zentrum von Celle, altes Fachwerk, die Balken dunkel, der Putz weiß. »Bijou Nachtclub« leuchtet auf der Fassade, im Fenster glüht ein rotes Herz aus Plastik. Im Flur zwei Videokameras, in der Tür ein Guckloch, quadratisch, mit dem Abdruck eines Brecheisens. Hinter der Tür ein schummriger Raum, weiter oben, im ersten Stock, die Zimmer, Betten, Kondome.
»Bijou«, eines von drei Bordellen in Celle, Geschäftszeiten von 21 Uhr bis 4 Uhr morgens. An diesem Ort hat Pierre H., Staatsanwalt aus Frankreich, seinen guten Ruf ruiniert, seine Karriere und seine Ehe aufs Spiel gesetzt. Es geschah vor einem halben Jahr, 105 Ankläger aus 38 Ländern waren in Celle zur 5. Paneuropäischen Konferenz der Generalstaatsanwälte zusammengekommen. Es ist ein prestigeträchtiges Treffen, wer hier vorträgt, gehört zu den Schwergewichten unter Europas Anklägern oder hat die Chance, bald zu ihnen zu gehören.
Begrüßt wurden die Ankläger am Abend des ersten Tages im Celler Schloss, im Rittersaal. Auch Pierre H. war dabei, 47 Jahre alt, Vater zweier Kinder, aber auch ein Mann, allein auf Dienstreise. Nach dem Empfang kehrte er nicht wie die anderen in sein Hotel zurück, sondern klingelte an der Tür des Bordells. Das Guckloch öffnete sich, dahinter das Gesicht einer Frau, sie taxierte den Fremden, seine Augen, seinen Anzug, seine Haltung. Er sah nicht nach Ärger aus, sondern nach einem guten Geschäft. Sie schloss das Guckloch und öffnete die Tür.
H. genoss die Nacht, so schildert sie es, und er beglich die Rechnung mit seiner Kreditkarte.
Am nächsten Morgen stand die »Rolle und Organisation der Staatsanwaltschaft in internationalen Strafgerichten und Einrichtungen und ihre Beziehungen zu nationalen Staatsanwaltschaften« auf dem Tagesprogramm. Am Dienstag sprach H. Sein Thema: »Ethische Grundsätze für Staatsanwälte«. Er referierte frei und überzeugend, es wurde lebhaft diskutiert. Am Abend trafen sich die Teilnehmer zur Abschlussveranstaltung auf Gut Oppershausen. H. war auch dort, so erzählen es seine Kollegen. Als sie in ihre Hotels zurückkehrten, trennte H. sich wieder von ihnen. Er fuhr erneut ins »Bijou«, klingelte, die Eigentümerin erkannte ihn und öffnete die Tür. H. ließ sich bedienen, zahlte, wieder mit Kreditkarte, ging, kam in derselben Nacht zurück, zahlte ein weiteres Mal mit Kreditkarte und ging erneut, diesmal endgültig. Die Frauen im Bordell verglichen die Unterschrift auf der Karte nicht mit denen auf den beiden Belegen.
In derselben Nacht stellte eine Kollegin der Konferenz fest, dass ihre Handtasche verschwunden war. Sie hatte mit H. im Gut Oppershausen gesessen. Man durchsuchte die Busse, das Restaurant. Die Handtasche blieb verschwunden. Am nächsten Tag ließ die Frau ihre Kreditkarte sperren. Kurze Zeit später erhielt sie eine Nachricht. Die Kreditkartenfirma fragte, ob zwei Umsätze, offensichtlich in einem Nachtclub, von ihr gegengezeichnet worden waren. Es geschah wenige Stunden bevor sie die Karte als gestohlen gemeldet hatte. Die Frau verneinte. Sie sei nie in diesem Nachtclub gewesen. Sie erstattete Anzeige. Die Polizei begann zu ermitteln.
Die Ermittler wussten, dass die Handtasche mit der Kreditkarte im Gut Oppershausen abhanden gekommen war. Also musste einer der Gäste oder ein Mitglied des Personals die Tasche gestohlen haben. Die Celler Staatsanwälte waren empört. Einer von ihnen? Unmöglich.
Es gibt Fotos von den Teilnehmern der Konferenz. Sie wurden am zweiten Tag gemacht und auch am letzten, während des Abendessens im Gut Oppershausen. Mit den Bildern fuhren die Fahnder ins »Bijou«, zeigten sie der Geschäftsführerin. Sie schaute sich die Männer an und deutete auf einen mit Locken. Der habe ihren Club zweimal besucht. Es war H. Sie hatten den Fall innerhalb eines Tages gelöst.
Die Polizisten konnten Pierre H. nicht festnehmen, nicht befragen. Die Konferenz war beendet, er längst wieder in Frankreich.
Seine Kollegen in Celle waren schockiert. Wie kann man so etwas tun, als Staatsanwalt, fragten sie sich. Wie kann man so dumm sein, so vermessen oder so verzweifelt? Kann ein Staatsanwalt, besoffen von seiner Macht, berauscht von seiner Rolle im Gerichtssaal, glauben, er stünde über dem Recht? Oder trifft das genaue Gegenteil zu? Hatte H. es satt, sich abzuarbeiten am endlosen Strom von Verdächtigen, von Schuldigen? War H. seines Amtes müde, hatte er nicht die Kraft zu kündigen und schob die Entscheidung seinen Vorgesetzten zu?
Ein Rechtshilfeersuchen wurde gestellt. Vorgesetzte von H. baten, den Fall selbst bearbeiten zu dürfen, immerhin seien Täter und Opfer Franzosen. Die deutschen Behörden stimmten zu, froh, den peinlichen Fall los zu sein. Ein halbes Jahr verging. Nichts passierte. In Celle fragten sich Staatsanwälte: Wollen die Franzosen den Fall totschweigen? Schließlich, Ende Dezember, berichtete die französische Tageszeitung »Le Parisien« über den Skandal. H.s Vorgesetzte rangen sich eine Erklärung ab: Man werde prüfen, ob H. vom Dienst suspendiert werden müsse. H. bestritt den Diebstahl, er habe in dem Bordell nur Zigaretten gekauft. Weitere Wochen vergingen ohne Entscheidung. Dann, am vergangenen Dienstag, eine dürre Meldung des französischen Justizministeriums: H. werde suspendiert. Vorläufig. UWE BUSE