Djerba-Anschlag Mutmaßlicher Komplize hat Deutschland verlassen
Karlsruhe - Der Verdacht gegen Christian G. habe nicht für einen Haftbefehl ausgereicht, deswegen habe man ihn nicht an der Ausreise hindern können, teilte heute die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit. Wohin der zum Islam konvertierte Deutsche mit seiner Familie gereist ist, wollten die Ermittler nicht bekannt geben.
Das Attentat vom 11. April auf der tunesischen Ferieninsel Djerba hatte 19 Menschen das Leben gekostet, darunter 14 Deutsche. Die Terrororganisation al-Qaida hatte sich zu dem Anschlag bekannt. Generalbundesanwalt Kay Nehm hatte ein Ermittlungsverfahren gegen Christian G. wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung eingeleitet, weil er kurz vor dem Anschlag mit dem mutmaßlichen Attentäter telefoniert hatte. Trotz intensiver Ermittlungen habe sich der Tatverdacht aber nicht so weit verdichtet, wie dies für die Beantragung eines Haftbefehls erforderlich gewesen wäre, teilte Nehm mit.
In Medienberichten waren dem Verdächtigen enge Kontakte zum Umfeld des al-Qaida-Führers Osama Bin Laden nachgesagt worden. Er soll sich mehrfach in afghanischen Ausbildungslagern des Terrornetzwerks aufgehalten haben.