Drach-Urteil: Staatsanwaltschaft legt Revision ein - DER SPIEGEL
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Drach-Urteil Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Die Aachener Staatsanwaltschaft hat einen Tag nach dem Urteil gegen Lutz Drach Revision eingelegt. Das Landgericht hatte den Bruder des Reemtsma-Entführers Thomas Drach wegen Geldwäsche zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre gefordert.
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Aachen - Die Behörde will die Beschwerde gegen das Urteil vorlegen, wenn die schriftliche Urteilsbegründung eingetroffen ist. Sollte der Bundesgerichtshof die Revision zulassen, wird das Verfahren nach Angaben von Oberstaatsanwalt Robert Deller in einer anderen Kammer des Landgerichts neu aufgerollt. "Ich bin der Überzeugung, dass man es sich hier leicht gemacht hat", hatte Staatsanwältin Jutta Breuer das Urteil kommentiert.

Lutz Drach wurde wegen seiner Beteiligung an Transporten von sechs Millionen Schweizer Franken aus dem Reemtsma-Lösegeld verurteilt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Lutz Drach seinem Bruder eine Gefälligkeit erwiesen hat und nicht Mitglied einer Bande war. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft jedoch war er als Komplize seines Bruders maßgeblich an den Geldwäsche-Geschäften beteiligt und hat dafür Geld kassiert.

Der 13-tägige Prozess war von Spannungen zwischen Breuer und dem Vorsitzenden Richter Jürgen Beneking gezeichnet. Die Anklage hatte sich geweigert, Akten aus laufenden Ermittlungen gegen weitere Verdächtige im "Reemtsma-Komplex" vorzulegen, um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden.

Der Hamburger Firmenerbe und Mäzen Jan Philipp Reemtsma war im März 1996 entführt und 33 Tage später nach der Zahlung einer Lösegeldsumme von 30 Millionen Mark (etwa 15 Millionen Euro) wieder freigelassen worden. Der Großteil des Geldes ist bis heute verschwunden.