Drohung von Ermittler: "Ich knall dich ab" - DER SPIEGEL
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Drohung von Ermittler "Ich knall dich ab"

Wie weit dürfen Ermittler gehen, um Menschen in Gefahr zu retten? Frankfurts ehemaliger Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner ließ einem Entführer Gewalt androhen, um das Versteck des Opfers zu erfahren. Der Mädchenmörder Sebastian T. soll sogar mit dem Tod bedroht worden sein - sein Fall beschäftigt erneut Politik und Justiz.
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Schwerin/Frankfurt - Nach den mutmaßlichen Folterdrohungen des früheren Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner gibt es möglicherweise einen ähnlichen Fall in Mecklenburg-Vorpommern. Ein Schweriner Polizist steht unter dem Verdacht, bei der Vernehmung einem damals noch nicht überführten Kindesmörder mit Erschießung gedroht zu haben. Der NDR berichtete am Wochenende unter Berufung auf die Schweriner Staatsanwaltschaft, die Justizbehörde habe eine Anhörung des beschuldigten Kriminalbeamten eingeleitet.

Inakzeptable Verhörmethoden

Der Polizist soll nach der Festnahme dem mutmaßlichen Kindesentführer mit den Worten "Ich knall dich ab" gedroht haben, um das Versteck des zum damaligen Zeitpunkt noch nicht gefundenen Mädchens herauszubekommen. Der Schweriner Polizeidirektor Ullrich Tauchel sagte laut NDR, dass derartige Verhörmethoden nicht toleriert werden könnten.

Rechtsanwalt Matthias Macht hatte erklärt, der psychisch kranke Täter habe Mitte Oktober im Prozess vor dem Landgericht Schwerin die Todesdrohung erwähnt, ohne dass dies später eine Rolle gespielt habe.

Der 21-jährige Sebastian T. wurde am 9. November wegen Mordes an der siebenjährigen Sarah zu 13 Jahren Haft verurteilt und in eine Psychiatrie eingewiesen. Von den angeblich im Prozessverlauf geäußerten Bedrohungsvorwürfen des Angeklagten habe er erst jetzt gehört, sagte der Schweriner Oberstaatsanwalt Christian Pick im NDR. Dazu werde man sowohl den Bedrohten als auch den betreffenden Beamten anhören.

Innenminister Gottfried Timm will dem Bericht zufolge anhand der Protokolle klären lassen, ob die Äußerung des Angeklagten tatsächlich gefallen ist. Falls ja, werde der Fall rückhaltlos aufgeklärt, so der SPD-Politiker. Für ihn sei klar, dass "jede Art von Folter und Gewaltandrohung in einem Rechtsstaat völlig ausgeschlossen" sei.

Foltern für die Wahrheit

Im Fall Wolfgang Daschner hat sich der früherer SPD-Chef Oskar Lafontaine zu Wort gemeldet. In einem Beitrag für die "Bild am Sonntag" forderte er einen Freispruch des angeklagten ehemaligen Frankfurter Polizeivizepräsidenten, der angeordnet hatte, dem Entführer des elfjährigen Bankierssohns Jakob von Metzler Schmerzen zuzufügen, damit er den Aufenthaltsort des vermeintlich in akuter Lebensgefahr schwebenden Opfers preisgibt. "In diesem Fall war die Verpflichtung des Rechtsstaates, das Opfer zu retten, vorrangig. Das Leben des Kindes ist wichtiger als die Unversehrtheit des Täters", erklärte Lafontaine.

Hingegen sei die Behauptung absurd, dass mit einer Billigung des Verhaltens Daschners auch die Folter irakischer Gefangener durch US-Soldaten gerechtfertigt werde, so der SPD-Politiker in seinem Beitrag. Im Gegensatz zu Daschner hätten die US-Soldaten nur auf Basis von Vermutungen und Verdacht und aus sadistischen Motiven gefoltert.

Im scharfen Gegensatz zu Lafontaine forderte der Münchner Rechtsanwalt Werner Leitner eine Verurteilung Daschners. Das Gericht dürfe keineswegs "allzu viel Verständnis und Milde zeigen", sagte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins in der "Bild am Sonntag". Folter sei strafbar, und das müsse so bleiben. Wer anfange, über Folter zu diskutieren und sie im Einzelfall "für einen guten Zweck" zu erlauben, entferne sich so weit vom Rechtsstaat, dass er womöglich nicht mehr zurück finde.