Dubiose Werbemethoden: Das schmutzige Geschäft mit dem Polizeistern - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Dubiose Werbemethoden Das schmutzige Geschäft mit dem Polizeistern

Einige Polizeibeamte aus NRW betreiben ein zwielichtiges Nebengeschäft. Sie machen gemeinsame Sache mit dubiosen Werbeblättern und einer seltsamen Stiftung. Ihre Vorgesetzten müssen dem unseriösen Treiben machtlos zuschauen: Die Polizisten haben sich in einer Gewerkschaft organisiert
Von Roman Heflik
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Bochums Polizeipräsident Thomas Wenner ist sauer. Kein listiger Schwerverbrecher treibt ihn auf die Palme - sondern ausgerechnet ein Polizeikommissar aus dem eigenen Haus. Das Ganze sei ein "Ärgernis ohne Ende", grollt Wenner erst, dann bricht es aus ihm heraus: "Sowas Dreistes habe ich in meiner ganzen Laufbahn noch nicht erlebt."

Der Mann, dem Wenners Zorn gilt, heißt Dieter Uekermann. Seit rund 30 Jahren schon sorgt Uekermann als Streifenpolizist für Ruhe und Ordnung auf den Straßen Bochums. Doch glaubt man seinem Chef, nutzt Uekermann seine Polizeimarke vor allem zum Abzocken: Angeblich hat der Kommissar seine Finger tief drin im Geschäft mit unseriösen Verlagen, die mit dem Namen der Polizei werben, um gutgläubige Anzeigenkunden reinzulegen.

Was Wenner jedoch besonders aufregt: Er kommt nicht ran an das schwarze Schaf in den eigenen Reihen. Selbst Wenners Dienstherr Fritz Behrens, Innenminister von NRW, warnt in einer Broschüre vor der Abzocke im vorgeblichen Auftrag der Polizei. Doch Wenner darf seinem Beamten noch nicht mal eine Abmahnung schreiben. Denn der Streifenpolizist ist Vorsitzender seiner eigenen, kleinen Gewerkschaft - und genießt damit einen besonderen Rechtsschutz.

Der Düsseldorfer Gastwirt Ali S. ist eines der Opfer dieser so genannten Polizei-Verlage. Zuerst im September 2003 erhielt S. zahlreiche Anrufe einer Polizei-Gewerkschaft, die für ihre Publikationen warb. Im Oktober dann betrat ein Mann sein marokkanisches Restaurant, nuschelte etwas von "Kriminalpolizei" und drängte S. mit Sprüchen wie "Sie sind doch auch gegen Kindesmissbrauch?" dazu, für insgesamt 116 Euro eine Anzeige in Publikationen wie "Sicherheit Heute" zu schalten. Herausgegeben wird das Blatt vom "Blickkontakt Verlag für staatsbürgerliche Information GmbH" mit Sitz in Halstenbek bei Hamburg. Wenige Tage später flatterte dem Restaurant-Besitzer das Angebot über eine Anzeigen-Schaltung ins Haus.

Das Vertragsformular suggerierte Seriosität: In der oberen Ecke prangt ein Polizeistern, unter der Überschrift hieß es "Die Polizei, Garant Ihrer Sicherheit". Überzeugt, mit seiner Anzeige eine Polizei-Organisation zu unterstützen, unterschrieb S. ohne weitere Durchsicht. Dabei übersah er jedoch eine beiläufige Bemerkung weit unten im Text: Mit seiner Unterschrift hatte er statt einer einzelnen Anzeige gerade ein ganzes Jahres-Abonnement in Auftrag gegeben. Gesamtpreis: Rund 1400 Euro.

PDF-Download

Blickkontakt-Vertrag
pdf — 1.027 kB

"Arglistige Täuschung" und darüber hinaus "irreführend" urteilte das Amtsgericht Hamburg-St. Georg (910 C 723 / 03) im Januar bei einer ähnliche Klage gegen den Blickkontakt-Verlag. Der Vertrag sei intransparent, verwirrend und enthalte überraschende Klauseln, das Schriftstück sei daher unwirksam. "Die von den Beklagten gewählte Darstellung verschleiert den Abonnementcharakter des Anzeigenauftrags", so die Juristen.

Ähnliche Gerichtsurteile gibt es zu Dutzenden quer durch die ganze Republik. Sie alle betreffen Publikationen wie "Sicherheit Heute", "Der Sicherheitsratgeber" oder die "Polizei-Basis-Zeitung". Zu deren Werbemethoden äußerte sich bislang das Landgericht Paderborn (AZ 5 S 194/01) am deutlichsten: "Die Inserentenwerbung der Klägerin beruht auf einer betrügerischen Masche."

Dubiose Verbindung zwischen Beamten und Verlag

Tatsächlich hat weder die Stiftung Blickkontakt noch ihr Verlag etwas mit offizieller Polizeiarbeit zu tun. Auf ihren Internet-Seiten verpflichtet sich die Stiftung zwar gleich für eine ganze Palette gemeinnütziger Aufgaben, von der Kriminalprävention über die Entwicklungshilfe bis hin zur Völkerverständigung. Auch vermeintliche Projekte wie "Umweltschutz am Amazonas" oder "Seniorenarbeit in St. Petersburg" werden vorgestellt. Doch genaue Orte und Projektpartner bleiben im Dunkeln. Auf schriftliche Nachfragen von SPIEGEL ONLINE per Fax und Mail wird nicht geantwortet. Auch telefonische Anfragen bleiben ohne Ergebnis.

Stolz verweisen die Leute von Blickkontakt sowohl auf ihrer Homepage als auch im Kleingedruckten ihrer Verträge auf die Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung der Polizei-Basis-Gewerkschaften (BVPBG), mit der man gemeinsam "Sicherheit Heute" herausgibt. Auch die vermeintliche Gewerkschaft bekennt sich ihrerseits ausdrücklich zu dieser Kooperation. Erster Vorsitzender der BVPBG: Polizeikommissar Dieter Uekermann aus Bochum. Ihm zur Seite stehen mehrere andere Polizeibeamte.

Eine dubiose Kooperation, die sich für den Streifenbeamten Uekermann finanziell durchaus lohne, glaubt der Mannheimer Rechtsanwalt Alexander Thamm. "Uekermann hat dem Blickkontakt-Verlag mit seiner Gewerkschaft eine nach außen hin scheinbar seriöse Ausgangsbasis geboten - obwohl er die Werbemethoden des Verlags kennt." Thamm beschäftigt sich bereits seit Jahren mit deren betrugsähnlichem Vorgehen einiger Polizei-Verlage. Über 500 Klagen hat der Advokat in den vergangenen Jahren gegen Blickkontakt und Konsorten angestrengt - und nach eigenen Angaben so gut wie alle davon gewonnen.

Lesen Sie weiter in Teil II: Wie Streifenpolizist Uekermann die dubiose Kooperation erklärt

Die eigentlich treibende Kraft im Geflecht zwischen Uekermann und dem Verlag sei jedoch Blickkontakt, glaubt der Anwalt. Die Firma dürfe sich beim Vertrieb ihrer Zeitungen mit der Nähe zur Polizei-Gewerkschaft schmücken, die sie im Gegenzug an den Einnahmen aus seinen halbseidenen Geschäften beteilige.

Doch der umtriebige Uekermann wehrt ab: Die Vorwürfe seien bloß ein übler Versuch etablierter Polizeigewerkschaften und deren gefolgsamer Medien, unliebsame Konkurrenz wie die Polizei-Basis-Gewerkschaft auszuschalten. Auf die Warnungen aus Düsseldorf gibt er sich gegenüber SPIEGEL ONLINE ahnungslos: "Selbst wenn das Innenministerium durch den Inhalt unter anderem auf die BVPBG abzielen sollte, können wir uns aufgrund der uns selbst vorliegenden Erkenntnissen nicht angesprochen fühlen."

Mehr als 50 Betroffene haben sich bereits gemeldet

Kurz nach dem Antwortschreiben Uekermanns an SPIEGEL ONLINE prangt auf der Homepage der BVPBG plötzlich ein Warnhinweis. Darin rät die BVPBG zu Vorsicht gegenüber dubiosen Anzeigenwerbungen - der Konkurrenz. Man selbst sei zusammen mit Blickkontakt durch gezielte Desinformation in Misskredit gebracht worden. Dabei habe Blickkontakt doch schon längst seine Vertragstexte übersichtlicher gestaltet und das Rücktrittsrecht erweitert. Auch die Polizei-Basis-Gewerkschaft sei an einer umfassenden Aufklärung zu diesem Thema interessiert, so die Erklärung, "damit man schon vorher weiß, was einen erwartet und es später keine böse Überraschungen gibt".

Ähnliche Kommentare sind auch von den drei rechtlich eigenständigen Landesverbänden der BVPG aus NRW, Sachsen und Thüringen zu hören: Unter dem mittlerweile abgesetzten Bundesvorsitzenden habe es Probleme gegeben, aber jetzt sei doch wieder alles im Lot.

Der heutige Vorsitzende Uekermann, der mit seinem Dienstherren schon seit zehn Jahren im Clinch liegt, pflichtet bei: Längst habe man sich von den unseriösen Werbepartnern getrennt. "Seit zwei Jahren haben wir nichts mehr gehört von Beschwerden über Werbemethoden", heißt es in einem von Uekermann übersandten Schreiben. "Geht auch nicht. Wir haben gründlich gelernt." Sicher gebe es auch einige wenige Beschwerden im Monat, gibt er zu, aber manche davon hätten "auf gefälschten Dokumenten" der Beschwerdeführer basiert.

Bei solchen Aussagen kann Alexander Thamm nur den Kopf schütteln. Im Internet hat er gerade einen Aufruf nach Blickpunkt-Opfern gestartet. In kürzester Zeit meldeten sich mehr als 50 Betroffene. Auch beim Deutschen Schutzverband für Wirtschaftskriminalität lässt der Strom von Beschwerden über Polizei-Abo-Verträge keineswegs nach. "Mehrere Hundert pro Jahr" seien es nach wie vor, sagte einer der Geschäftsführer gegenüber SPIEGEL ONLINE. Ebenfalls ganz aktuell warnen die Polizeidienststelle Friesland oder auch das Polizeipräsidium Oberfranken ausdrücklich vor dem Treiben der Polizei-Basis-Gewerkschaft.

Im juristischen Niemandsland

Polizeipräsidenten Wenner sind die Hände gebunden: Mit seiner vorgeblichen Gewerkschaft hat Uekermann es gerade noch so in den Personalrat geschafft. "Was aber hinter der BVPG steht, müsste die Staatsanwaltschaft herausfinden", so Wenner. Gewerkschaftliche Aktivitäten fänden keine statt, und die Zahl ihrer Mitglieder verrate die BVPBG nicht. "Ich persönlich stehe auf dem Standpunkt: Diese Gewerkschaft ist nur eine Hülse zum Abzocken." Der Imageschaden, der durch ihre Geschäftemachereien der Polizei entstehe, sei enorm.

Doch die Staatsanwaltschaft tut sich schwer damit, Ermittlungen aufzunehmen: Die gewieften Werber und die ihnen zuarbeitenden Beamten haben juristisches Niemandsland besetzt. Obwohl sie Kunden mit ihrer angeblichen Polizei-Nähe locken, machen sie sich nicht des Straftatbestandes des Betruges schuldig. Denn weder Symbole wie der Polizeistern noch der Begriff "Polizei" selbst sind markenrechtlich geschützt. Vielmehr sei "Polizei" ein Gattungsbegriff wie "Kühlschrank" oder Auto" und könne daher von jedem verwendet werden, heißt es bedauernd im Düsseldorfer Innenministerium.

Stellvertretend für alle anderen Polizeidienststellen bemüht sich mittlerweile das Bundeskriminalamt, das Wort "Polizei" beim Münchner Marken- und Patentamt schützen zu lassen. Bis dahin will Thomas Wenner jedoch nicht warten. Bochums verärgerter Polizeipräsident geht zum Gegenangriff über: Vergünstigungen wie Sonderurlaub für Gewerkschaftstreffen der BVPBG will er so lange verweigern, bis es zum Prozess kommt. Dann, so sein Kalkül, müsse Uekermanns Verein zeigen, was wirklich hinter ihm steckt.