Düsseldorfer Bombendrohung Staatsanwaltschaft fordert härtere Strafe - Revision
Düsseldorf - Damit geht der Fall vor den Bundesgerichtshof. Die 29-jährige Marina B. hatte im September vergangenen Jahres mit insgesamt drei telefonischen Bombenwarnungen den gesamten Düsseldorfer Flughafen für mehrere Stunden lahm gelegt. Etwa 15.000 Menschen mussten evakuiert werden, 149 Flüge wurden gestrichen oder umgeleitet.
Zwar hatte die Studentin gestanden, die Warnung nur ausgesprochen zu haben, um nicht mit ihrem Freund in den Urlaub fliegen zu müssen - die Richter des Düsseldorfer Landgerichts ließen jedoch Gnade walten: Da auf die Frau Forderungen in Höhe von 1,3 Millionen Euro zukommen werden, beließ es das Gericht bei einer Bewährungsstrafe.
Zu wenig, findet die Staatsanwaltschaft. Das Urteil sei "erschreckend milde" und ungeeignet, mögliche Nachahmer abzuschrecken. Der Staatsanwalt hatte für die Tat drei Jahre Haft gefordert.
Sollte der Bundesgerichtshof der Revision stattgeben, müsste das Verfahren gegen Marina B. in Düsseldorf erneut aufgerollt werden.