Düsseldorfer Flughafenbrand Prozess geplatzt
Düsseldorf - Die Dritte Strafkammer des Düsseldorfer Landgerichts entschied nach Anhörung zweier Sachverständiger, den Prozess wegen der Alkoholkrankheit eines Schöffen abzubrechen und den Fall neu zu verhandeln. Beide Gutachter waren der Meinung, dass der 40-jährige Schöffe seit Beginn des Prozesses Mitte Dezember 1999 wegen chronischer Alkoholerkrankung in Verbindung mit Erinnerungs- und Wahrnehmungsstörungen prozessunfähig sei. Mit dem Neubeginn soll möglichen Revisionsgründen vorgebeugt werden.
Das psychologische Gutachten wurde zum großen Teil zur Wahrung des Persönlichkeitsrechtes des Schöffen unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehört. Der medizinische Gutachter führte aus, es sei davon auszugehen, dass der 40-jährige Laienrichter bereits zu Prozessbeginn am 15. Dezember 1999 das Krankheitsbild aufwies. Damit wäre er für die gesamte Verfahrensdauer als prozessunfähig anzusehen.
Am 3. Juli wurde der Laienrichter wegen chronischer Alkoholerkrankung durch eine Ergänzungsschöffin ersetzt, die an dem Prozess von Beginn an teilgenommen hatte. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes ist ein prozessunfähiger Richter einem abwesenden Richter gleichzusetzen. In einem solchen Fall ist die Kammer nicht beschlussfähig. Dies bedeute einen absoluten Revisionsgrund, sagte ein Anklagevertreter.
Die bisherigen Gerichtskosten belaufen sich nach Angaben einer Gerichtssprecherin auf bis zu eine Million Mark. Im Verlauf des Prozesses wurden bislang mehr als 40 Zeugen und fünf Sachverständige gehört. Insgesamt waren 97 Zeugen und 14 Sachverständige vorgesehen.
Bei dem Brand des Düsseldorfer Rhein-Ruhr-Flughafens am 11. April 1996 kamen 17 Menschen ums Leben, 88 weitere wurden zum Teil schwer verletzt. Nach Auffassung der Anklage wurde das Feuer durch Schweißarbeiten an einer Dehnungsfuge ausgelöst. Maßgeblich verantwortlich seien vor allem der Einbau von leicht entflammbaren Dämmplatten im Flughafengebäude in den siebziger Jahren gewesen. In dem Strafverfahren müssen sich elf Angeklagte verantworten, darunter der frühere Geschäftsführer des Flughafens sowie Schweißer, Bauleiter, Architekten, Brandschutzbeauftragte und ein Ingenieur. Bereits 1997 und Ende 1999 hatte die Sechste Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichts der Flughafen Düsseldorf GmbH die Verantwortung für finanzielle Schäden gegeben.