Ehevertrag der Beckers: Die verflixte 16. Klausel - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Ehevertrag der Beckers Die verflixte 16. Klausel

Eigentlich haben Boris und Barbara Becker für den Fall einer Trennung alles notariell geregelt. Doch in dem Ehevertrag von 1993, der SPIEGEL ONLINE vorliegt, gibt es ein juristisch brisantes Hintertürchen.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Das Schriftstück hat elf Seiten und ist von schlichtem Stil. In 16 Unterpunkten ist alles geklärt, was finanziell zwischen den Eheleuten Boris und Barbara Becker in der Vergangenheit lief und was nach einer möglichen Scheidung laufen soll. Doch darüber ist nach der Trennung trotz Vertrags ein Streit unter den ehemaligen Traumpartnern ausgebrochen. Boris will sich laut Scheidungsantrag in München nach den Regeln der Abmachungen scheiden lassen, Barbara Becker klagt hingegen in Miami auf Unterhalt.

In der Tat findet sich unter dem Punkt 16 eine Klausel, die Barbara Becker mit ihrer Klage in Florida Hoffnung machen kann. Der Münchner Notar, der den Vertrag beglaubigt hat, wollte sich damit offenbar lediglich absichern, da er ahnte, was passieren könnte: Er stellte fest, das er die Vertragspartner darauf aufmerksam gemacht hat, dass durch die doppelte Staatsbürgerschaft von Barbara Becker (damals noch Feltus) "möglicherweise ... ausländisches Recht zur Anwendung" kommen kann. Da sie neben dem deutschen auch einen amerikanischen Pass besitzt, könnten sich auch die US-Gerichte für zuständig erklären.

Faktisch bedeutet das: Wenn Barbara Becker in Miami vor dem Richter mit ihrem Argument durchkommt, dass sie und die Kinder hauptsächlich in den USA leben und somit das Gericht in Miami zuständig ist, würde die Gültigkeit des Ehevertrags angegriffen. Der Notar wollte laut dem Vertrag deshalb sogar noch einen Gutachter einschalten, der die genaue Rechtslage noch mal untersucht. Doch die beiden Verliebten lehnten das ab und bestanden "auf sofortige Beurkundung", vermerkt der Notar.

Die Gerichtsbarkeit in den USA hätte für Barbara Becker Vorteile: Erstens gelten die amerikanischen Richter als mütterfreundlich, geben also der Mutter bei Sorgerechtsstreitigkeiten oft Recht. Zweitens könnte die Summe der Abfindung und des Unterhalts für die beiden Söhne erheblich höher ausfallen.

Fünf Millionen Mark Abfindung

Das Gericht in Miami muss also am 8. Januar über diese Frage entscheiden. Lehnt es das Verfahren ab, geht Frau Becker trotzdem nicht arm in die Zukunft: Sie bekommt laut dem Ehevertrag einmalig fünf Millionen Mark als Abfindung, zahlbar einen Monat nach einem gültigen Scheidungsurteil.

Außerdem ist festgelegt, dass die Kinder bei ihr bleiben. Ausdrücklich wird betont, dass der Wohnort der Kinder sich nach dem Wohnort der Mutter richtet. In den folgenden Passagen des Vertrags hat Boris Becker festschreiben lassen, dass ihm "ein großzügiges Umgangsrecht, zum Beispiel der Anspruch, mit den Kindern die halben Ferien zusammen zu sein", eingeräumt wird.

"Ehe seit zwei Jahren zerrüttet"

Wohl zur Vorbeugung des US-Verfahrens hatte auch Boris Becker am 15. Dezember einen Scheidungsantrag gestellt. Darin betont sein Anwalt, dass die Ehe der Beckers seit zwei Jahren zerrüttet sei und dass Barbara Becker die Kinder gegen den Willen des Vaters mit nach Florida genommen habe. Außerdem schreibt Beckers Anwalt kurz und knapp am Ende des Antrags, dass die amerikanischen Behörden nicht zuständig seien.

Diese Meinung wiederholt sich auch in der Entgegnung des amerikanischen Anwalts Robert Kohlman, der Becker mit einem weiteren Anwalt in Florida vertritt, auf die Klage von Barbara Becker in Miami. In mehreren Punkten des "motion to dismiss"-Papiers, das den Richter zum Abweisen der Klage bewegen soll, führt Kohlman aus, dass die Familie hauptsächlich in Deutschland lebe. Außerdem widerspricht er allen Vorwürfen, Becker habe seiner Frau die Kreditkarten gesperrt oder die Konten. Ganz im Gegenteil: Er würde seiner ehemaligen Partnerin weiterhin ein angemessenes Monatsgeld zur Verfügung stellen.

Gegenüber der Presse will sich bisher keiner der Anwälte über die verschiedenen Verfahren äußern. Nur der amerikanische Anwalt von Boris Becker zeigte sich zuversichtlich, dass das Verfahren in Miami abgewiesen wird. "Das Verfahren gehört nach München und nicht nach Miami", sagte Kohlman.

Mehr lesen über