"Ein Scheißlied": Anzeige gegen Linda de Mol - DER SPIEGEL
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"Ein Scheißlied" Anzeige gegen Linda de Mol

Bei der Staatsanwaltschaft Hamburg ist eine Anzeige gegen Linda de Mol eingegangen. Die holländische Fernsehmoderatorin hatte Ende April die deutsche Nationalhymne als "Scheißlied" bezeichnet.
Von Alexander Schwabe
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Hamburg - De Mol hatte in einer holländischen TV-Quizshow gesagt: "Het is toch een rotlied!" ("Das ist doch ein Scheißlied!"), um einen Ratekandidaten zu trösten, der den Komponisten der deutschen Nationalhymne nicht wusste und dadurch einen Millionengewinn verpasste.

Die 36-Jährige soll gegen Paragraf 90a des Strafgesetzbuches verstoßen haben. Der abfällige Spruch verunglimpfe den deutschen Staat und seine Symbole.

Obwohl es eine holländische Quizshow auf holländischem Boden war, kann de Mol in Deutschland zur Rechenschaft gezogen werden, weil der holländische Sender auch in Teilen Deutschlands zu empfangen ist.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft prüft noch die Zuständigkeit der Ermittlungsbehörde. Derzeit liegt der Fall bei der Staatsanwaltschaft Hamburg, weil sich die Anzeige auf eine Veröffentlichung des de-Mol-Spruchs in der in Hamburg ansässigen "Bild"-Zeitung bezieht.

Nach Angaben des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft Hamburg, Rüdiger Bagger, wird auch noch geprüft, ob de Mols hämische Bemerkung strafbar ist. Sollte sie justiziabel sein, könne das Verfahren gegen eine Geldbuße eingestellt werden, es könne Anklage erhoben oder Strafbefehl erlassen werden. Der Strafrahmen des Paragrafen 90a sieht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor oder eine Geldstrafe.

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