Einigung Justizminister beschließen Überwachungsstelle für Sexual- und Gewalttäter
Sicherungsverwahrung in der JVA Celle: Gemeinsame Lösung der Bundesländer
Foto: dapdWiesbaden/Halle - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts trägt erste Früchte: Rückfallgefährdete Sexual- und Gewalttäter sollen künftig bundesweit gemeinsam von einem hessischen Kontrollzentrum aus überwacht werden. Die Justizminister aus Hessen und Bayern unterzeichneten am Rande der Justizministerkonferenz in Halle einen entsprechenden Staatsvertrag, wie das hessische Justizministerium am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Auch die Reaktion der anderen Länder sei positiv gewesen.
"In einem einstimmigen Beschluss erklärten heute die Justizminister aller 16 Bundesländer, künftig den heute unterzeichneten Staatsvertrag ebenfalls zu zeichnen", sagte der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP). Er sprach von einem Erfolg hessischer Justizpolitik.
Die gemeinsame elektronische Überwachungsstelle soll den Angaben zufolge in Bad Vilbel angesiedelt sein. Es geht um die Überwachung gefährlicher Straftäter, die nicht in Sicherungsverwahrung müssen und eine elektronische Fußfessel tragen.
"Hessen hat seit über zehn Jahren überaus positive Erfahrungen mit dem Einsatz elektronischer Aufenthaltsüberwachungen gemacht und ist bundesweit Marktführer", sagte Hahn. Das dadurch erworbene Know-how werde nun auch anderen Bundesländern zur Verfügung gestellt.
"Länderübergreifende Sicherheit schaffen"
Bayerns Justizministerin Beate Merk kündigte an, dass eine neue Generation von Fußfesseln eingesetzt werde. Der konkrete Aufenthaltsort des Betroffenen werde protokolliert und fortlaufend an die gemeinsame Kontrollstelle gemeldet.
Die Aufenthaltsbestimmung erlaube Rückschlüsse auf das Verhalten des Betroffenen. "Zeichnet sich ab, dass die Gefahr eines Rückfalls entsteht oder zunimmt, kann hierauf angemessen reagiert werden." Das schaffe mehr Sicherheit, auch länderübergreifend, sagte Merk.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Sicherungsverwahrung für besonders gefährliche Straftäter neu geregelt werden. Es wurde insbesondere eine deutlichere Abgrenzung von der Strafhaft verlangt.