»Äußerst tragisches Unglück« Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen nach Tod von Eisbach-Surferin ein
Eisbachwelle im Englischen Garten in München: Tod einer erfahrenen Surferin
Foto: Felix Hörhager / dpaDie Ermittlungen nach dem Tod einer Surferin auf der Eisbachwelle in München sind eingestellt worden. Es handele sich um ein äußerst tragisches Unglück, das trotz umfangreicher Ermittlungen nicht weiter aufgeklärt werden könne, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I, Oberstaatsanwältin Anne Leiding.
Konkrete Unfallursache bleibt unklar
Die 33-jährige Frau war in der Nacht zum 17. April mit ihrem Lebensgefährten zum Surfen in der künstlichen Welle des Eisbachs auf Höhe der Prinzregentenstraße gegangen. Beide galten als erfahrene Surfer, die mit der Örtlichkeit vertraut waren. Sie hatten die Welle von einer Brücke aus beleuchtet und waren abwechselnd in der Welle gesurft.
Gegen 23.30 Uhr hörte der 35-jährige Mann den Ermittlern zufolge Hilfeschreie und sah seine Partnerin zweimal auf- und wieder abtauchen, bevor sie unter der Wasseroberfläche verschwand. Er versuchte, sie aus dem Wasser zu ziehen – jedoch ohne Erfolg.
Fangleine könnte sich verhakt haben
Augenzeugen setzten einen Notruf ab, kurz darauf traf die Polizei und später die Feuerwehr ein. Der gelang es mithilfe des Lebensgefährten schließlich, die 33-Jährige aus dem Wasser zu holen. Sie wurde reanimiert und in lebensbedrohlichem Zustand in ein Krankenhaus gebracht, wo sie aber nach einigen Tagen ihren schweren Verletzungen erlag.
Die Staatsanwaltschaft hält es für möglich, dass sich die an ihrem Knöchel befestigte Fangleine oder das Surfbrett selbst am Untergrund des Eisbaches verhakt hatten. Mit Sicherheit lasse sich das aber trotz umfangreicher Untersuchungen nicht sagen, erklärte die Sprecherin.
Wiedereröffnung der Eisbachwelle noch nicht geklärt
Die Eisbachwelle wurde nach dem Unfall gesperrt. Ob und wann sie nun wieder geöffnet wird, muss die Stadt München entscheiden. Seit 2010 gilt dort eine Allgemeinverfügung, nach der das Brettsurfen an der Welle zugelassen ist. Eine strafrechtliche Verantwortung sieht die Staatsanwaltschaft deshalb aber nicht. In der Verfügung sei ausdrücklich festgehalten, dass die Surferinnen und Surfer das Risiko selbst tragen müssten, sagte Leiding. Zudem werde an der Stelle seit Jahrzehnten gesurft, ohne dass es zu einem vergleichbaren tragischen Unfall gekommen wäre.