Erschlagener Zweijähriger Tim-Prozess wird neu aufgerollt
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte heute einen Vorabbericht der "Elmshorner Nachrichten", wonach die Revision des 38-jährigen Verurteilten teilweise erfolgreich war. Die obersten Richter gaben dem Ersuchen von H. statt, weil bei der Strafzumessung womöglich Fehler passiert seien.
Angesichts der Strafhöhe, die nur zwei Jahre unter dem Höchststrafmaß von 15 Jahren Haft liege, sei die Begründung für das Urteil nicht ausreichend genug. Dies gelte auch deshalb, weil bei der Festlegung der Strafhöhe Umstände herangezogen worden seien, die zweifelhaft erschienen. An der grundsätzlichen Schuld des Verurteilten äußerte der BGH jedoch keine Zweifel.
Im März dieses Jahres hatte das Landgericht Itzehoe H. schuldig gesprochen, den zweieinhalbjährigen Sohn seiner Freundin so heftig geschüttelt zu haben, dass dieser gegen eine harte Fläche prallte. Das Kind starb an einer Hirnschwellung durch die "rohe und heftige Misshandlung", wie der Vorsitzende Richter Eberhard Hülsing damals sagte. Vorher habe der Junge durch einen "zwölfstündigen Todeskampf" gehen müssen. Nach der Tat hatte H. die Leiche in eine Sporttasche gelegt und in einem Garten versteckt, wo die Polizei sie eine Woche später gefunden hatte. Der Angeklagte hatte die Tat bis zur Urteilsverkündung bestritten.
str/AFP/AP