Eschede Verfahren gegen drei Bahnmitarbeiter eingestellt
Hamburg - "Die Mitarbeiter des Bahninstandhaltungswerks in München haben nicht fahrlässig gehandelt", berichtete die Staatsanwaltschaft Lüneburg. Das Unglück wäre auch nicht vorhersehbar gewesen, wenn sie bei Untersuchungen des gebrochenen ICE-Radreifens abweichende Messdaten nicht als Fehlmessungen interpretiert hätten. Ein strafrechtlicher Vorwurf lasse sich daher nicht belegen. Bei dem Zugunglück am 3. Juli 1998 in Eschede waren 101 Menschen getötet und 88 verletzt worden.
Als Ursache für das schwerste Zugunglück in der deutschen Nachkriegsgeschichte war ein Ermüdungsbruch an einem Radreifen des ICE "Wilhelm Conrad Röntgen" festgestellt worden.
Gegen zwei Mitarbeiter des Bundesbahnzentralamts in Minden sowie zwei Konstrukteure des mittlerweile aufgelösten Radreifenherstellers, den Vereinigten Schmiedewerken GmbH in Bochum, werde hingegen noch weiter ermittelt, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Wigger. "Wir warten noch auf ein weiteres Gutachten." Dieses solle Aufschluss über mögliche Versäumnisse im Zusammenhang mit der Konstruktion und der Zulassung der Räder geben. Nach einem anderen Gutachten hätte das Unglück durch angemessene Sicherheitsüberprüfungen verhindert werden können. Räder des für das Unglück verantwortlichen Typs hätten nur bis zu einem bestimmten Durchmesser verwendet werden dürfen, und das auch nur bei zumindest jährlicher Kontrolle auf Innen- und Mittenrisse.