EuGH: Schadstoffe in Marmelade erlaubt - DER SPIEGEL
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EuGH Schadstoffe in Marmelade erlaubt

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Marmelade darf auch dann als "naturrein" verkauft werden, wenn sie geringe Mengen von Blei, Cadmium und Pestizidrückständen enthält.
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Luxemburg - Der EuGH begründete dies mit dem Hinweis, dass Gartenfrüchte heute zwangsläufig der Umweltverschmutzung und Pestiziden ausgesetzt sind.

Geklagt hatte der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe gegen die Firma Darbo, die in Deutschland und Österreich eine Erdbeerkonfitüre unter der Marke "d'arbo naturrein" vertreibt. Der Verein sah in dem Hinweis "naturrein" eine Irreführung des Verbrauchers, weil die Konfitüre nachweislich Spuren von Blei, Cadmium und zwei Pestiziden sowie das Geliermittel Pektin enthielt.

Der EuGH wies in seinem Urteil daraufhin, dass das Produkt im Einklang mit der Etikettierungsrichtlinie der EU stehe. Auf das Pektin werde auf dem Etikett hingewiesen. Die verschiedenen Rückstände blieben alle unter den geforderten Grenzwerten und seien unter den heutigen Umweltbedingungen unvermeidlich. Da Gartenfrüchte in der natürlichen Umwelt angebaut würden, seien sie zwangsläufig den dort vorhandenen Schadstoffen ausgesetzt, heißt es in der Begründung. Eine Irreführung der Verbraucher sei nicht gegeben.