Fall Joseph Staatsanwalt ermittelt gegen Mutter
Dresden - Die Staatsanwaltschaft teilte mit, der Verteidiger eines der Tatbeschuldigten habe Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung beziehungsweise Anstiftung zur falschen Verdächtigung erstattet. Die Zeugen hätten bei den Vernehmungen die drei Beschuldigten bezichtigt, den Tod von Joseph mit Gewalt herbeigeführt zu haben. Die Mutter des Kindes habe die Zeugen zu den entsprechenden Aussagen veranlasst.
Die Familie des unter ungeklärten Umständen ums Leben gekommenen Jungen floh inzwischen aus Angst vor einer "Hetzkampagne" ins Allgäu. Dort werde die Familie von rund einem Dutzend Menschen betreut, darunter sind ein Pfarrer, ein Psychologe, ein Arzt und Sicherheitsleute, sagte der Vater von Joseph. Die Polizei in Kempten bestätigte diese Aussagen. "Wir wissen, wo die Familie ist", sagte ein Polizeisprecher.
Staatsanwaltschaft gibt drittes Gutachten in Auftrag
Ein drittes medizinisches Gutachten soll nun klären, wie der Junge im Schwimmbad gestorben ist. Die Staatsanwaltschaft Dresden will eine entsprechende Analyse am Donnerstag in Auftrag geben. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Claus Bogner, bestätigte Berichte, wonach in dem von den Eltern in Auftrag gegebenen zweiten Gutachten von einer chronischen Herzmuskelentzündung des Jungen die Rede ist. Es sei aber kein Versäumnis der ersten Gutachter, diese nicht entdeckt zu haben. Bogner sagte, das neue Gutachten solle die beiden ersten Befunde auswerten und möglicherweise durch neue Untersuchungen ergänzen. Eine erneute Exhumierung der Leiche sei nicht geplant. Es sei unklar, was das dritte Gutachten leisten könne.
Im zweiten Gutachten, das von den Eltern des Jungen in Auftrag gegeben worden war, gibt es nach Informationen der Deutschen Presseagentur keinen Beleg für eine Gewalttat. Eine "regelrechte Nachsektion" sei allerdings nicht möglich gewesen, da der Leichnam des Kindes bereits stark verwest war. Es bleibe offen, "ob nicht ein organisch krankes, aber symptomfreies Kind mit Gewalt unter die Wasseroberfläche gebracht worden ist".
Joseph war im Juni 1997 unter bisher ungeklärten Umständen ums Leben gekommen. Die Polizei ging damals von einem Badeunfall aus. Die Familie glaubt dieser Version nicht und sammelte Aussagen von Zeugen, wonach ihr Kind Opfer von Rechtsextremisten wurde. Den Behörden liegen bislang keine Beweise für eine Straftat vor. Nach Angaben der Ermittler sind inzwischen alle von der Familie von Joseph benannten Tatzeugen von ihren Versionen des Tathergangs abgerückt. Dadurch habe sich der Tatverdacht gegen die drei Beschuldigten weiter entkräftet.
Weitere Zeugen werden vernommen
Die Ermittler schlossen aber nicht aus, dass die Geldzahlungen der Familie an Zeugen nur als Aufwandsentschädigungen zu werten seien. Nun werde seine Behörde noch zahlreiche weitere Zeugen vernehmen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Bogner. Dabei handele es sich um Zeugen aus dem ersten Ermittlungsverfahren und um Personen, die sich nach dem Aufruf des sächsischen Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf (CDU) gemeldet hätten. Wann die Ermittlungen abgeschlossen werden könnten, sei noch nicht absehbar.