Fall Julia: Behörde untersucht Marihuana mit höchster Dringlichkeit - DER SPIEGEL
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Fall Julia Behörde untersucht Marihuana mit höchster Dringlichkeit

Singapur hat einer Drogenanalyse im Fall Julia B. oberste Priorität eingeräumt. Die Qualität des Marihuanas, das bei der deutschen Studentin gefunden wurde, könnte nun über ihr Leben entscheiden.
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Singapur/Berlin - Die Untersuchungen hätten höchste Dringlichkeit, weil es sich bei der Verdächtigen um eine Ausländerin handele, erläuterte der Leiter der mit den Tests beauftragten Gesundheitsbehörde, Lee Tong Kooi.

Die Untersuchungen sind möglicherweise Julias letzte Chance, der drohenden Todesstrafe zu entgehen. Seit Mittwoch ist sie in Singapur hinter Gitter: Bei der Deutschen waren vorige Woche 687 Gramm Marihuana gefunden worden. Ab einer Menge von 500 Gramm ist in dem asiatischen Stadtstaat die Todesstrafe zwingend vorgeschrieben. Wenn jedoch eine Reinheits-Analyse des Drogenfunds einen Anteil von weniger als 500 Gramm an reinem Cannabis ergebe, könnte das die deutsche Studentin nach Behördenangaben vor dem Galgen retten.

Wann die Ergebnisse der Tests vorliegen, ist noch unklar. Die Ergebnisse würden an das Gericht, die Anwälte von Julia B. und an die Zentrale Rauschgiftbehörde weitergeleitet.

Ist Julia Chefin eines Drogenrings?

Die junge Frau, deren Alter deutsche Behörden auf 22, die Behörden Singapurs auf 23 Jahre beziffern, war am vorigen Mittwoch festgenommen worden, weil sie angeblich zusammen mit einem 21-jährigen arbeitslosen Malaien einen Drogenring führte. Im Zusammenhang mit der Festnahme durchsuchten Beamte eine Wohnung, wobei sie neben Cannabis 60 Ecstasy-Pillen und weitere synthetische Drogen fanden. Bei der Razzia wurden ferner sechs Frauen und vier Männer, darunter der angebliche Komplize, verhaftet.

Die junge Studentin soll am Freitag erneut dem Haftrichter vorgeführt werden. Dabei wird der Richter voraussichtlich entscheiden, ob die 22-Jährige auf Kaution freigelassen wird. Zudem wird erwartet, dass die Verteidigung ihre Strategie vorstellt. Julia B. geht es nach Angaben des Auswärtigen Amtes "den Umständen entsprechend gut."

Es gebe keine Klagen über die Haftbedingungen, erklärte Ministeriumssprecher Andreas Michaelis am Montag in Berlin. Die junge Frau werde auch weiterhin intensiv von der deutschen Botschaft vor Ort betreut.

Deutsche Botschaft kümmert sich um die Inhaftierte

Der Sprecher sagte, die deutsche Botschaft habe die Frau noch in der Nacht nach der Festnahme am vergangenen Mittwoch konsularisch betreut. "Natürlich ist die Botschaft unmittelbar tätig geworden." Der Geschäftsträger der Botschaft kümmere sich persönlich um den Fall. Seit der Festnahme habe es mehrere Besuche gegeben, der Frau sei ein Anwalt vermittelt worden. Das Auswärtige Amt stehe in Verbindung mit den Angehörigen und den Behörden in Singapur.

Julia B. wuchs nach Informationen der "Welt am Sonntag" in Singapur auf. Ihre Eltern sind den Angaben nach bereits vor einiger Zeit nach Deutschland zurückgekehrt. Der Leiter der Deutschen Schule in Singapur, Günther Boos, bezeichnete die junge Frau als freundliche Schülerin mit guten Noten. "Dass sie mit Drogen zu tun hatte, kann ich mir kaum vorstellen", sagte er der Zeitung. Erst im Februar habe sie die Ausbildung zur Groß- und Außenhandelskauffrau mit der Note gut abgeschlossen. Die Niederlassung eines deutschen Konzerns, bei dem sie ein Praktikum gemacht hatte, habe sie übernehmen wollen.

Mehrere deutsche Politiker setzen sich inzwischen für die Frau ein. CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer verlangte in der "Bild"-Zeitung: "Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass auch in diesem Fall ein rechtsstaatliches Verfahren gewährleistet ist." Auch Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) engagiert sich: "Egal, um welches Delikt es sich handelt. Die Todesstrafe ist menschenunwürdig."

Singapur liegt in der Nähe bedeutender Drogenanbauregionen, hat aber eine der weltweit niedrigsten Raten von Drogenmissbrauch und ist bekannt für seine strengen Antidrogengesetze. Für Drogenhändler ist die Todesstrafe strikt vorgeschrieben. Von 1991 bis 2000 wurden nach offiziellen Statistiken 247 Menschen wegen Drogenvergehen gehängt, darunter 1994 auch ein Niederländer. Für ihn hatte sich selbst Königin Beatrix vergeblich eingesetzt.