Frankreich: Deutscher Arzt gefesselt vor Gericht gefunden
Fall Kalinka "Er wird wie ein Volksheld gefeiert"
Hamburg - Seit mehr als einem Vierteljahrhundert jagt André Bamberski den Stiefvater seiner toten Tochter Kalinka. Er ist ein Besessener, ein Getriebener - er will, wie er sagt, Gerechtigkeit. Er ist davon überzeugt, dass Dieter K., ein deutscher Arzt, der damals 15-Jährigen eine Betäubungsspritze verabreicht und sie vergewaltigt hat. Das Mädchen verbrachte im Sommer 1982 ihre Ferien bei ihrer Mutter und deren zweitem Ehemann Dieter K. in Lindau am Bodensee. Am 10. Juli wurde sie tot in ihrem Bett gefunden.
27 Jahre später verspürt Bamberski, ein gläubiger Katholik, nun erstmals Genugtuung. "Ich habe mein Ziel erreicht", sagte er der französischen Tageszeitung "Le Parisien" und zeigte sich zuversichtlich: "Der Mörder meiner Tochter wird verurteilt werden." 27 Jahre lang habe er sein berufliches und privates Leben geopfert - um "Gerechtigkeit" zu erlangen. "Ich habe das Versprechen gehalten, das ich am Grab meiner Tochter gegeben habe", sagte Bamberski, nun beginne "ein anderer Kampf".
Bamberski hatte mehrere Männer beauftragt, den Kardiologen Dieter K. nach Frankreich zu verschleppen. Sie entführten den 74-Jährigen am Samstag vor seinem Haus in einem kleinen Ort im Landkreis Lindau. Nach einem anonymen Anruf Bamberskis wurde K. dann am Sonntag vor einem Gerichtsgebäude im elsässischen Mülhausen gefunden - gefesselt und geknebelt. Kalinkas Vater gestand kurz darauf, die Entführung veranlasst zu haben, damit K. "endlich" in Frankreich vor Gericht gestellt werde. Ein 38-Jähriger, der aus dem Kosovo stammt und in Vorarlberg lebt, gab seine Beteiligung zu, seine Komplizen sind noch unbekannt.
Bamberski begeht Selbstjustiz, spricht von Gerechtigkeit
Es ist der vorläufige Höhepunkt in einem Fall, der nun zum Politikum wird. Bamberski hat nie einen Hehl daraus gemacht, dass er auf eigene Faust das Schicksal seiner Tochter rächen wollte. Jeden Tag, so sagt er, habe er ihr Grab auf dem Dorffriedhof von Pechbusque nahe Toulouse besucht - es sei denn, er war in seiner Mission unterwegs. So heuerte er teure Privatdetektive an, die Kalinkas mutmaßlichen Mörder beschatten sollten und investierte mehr als 30.000 Euro für ein Klageerzwingungsverfahren. Bamberski beging einen Akt von Selbstjustiz - er spricht jedoch immer nur von Gerechtigkeit.
Nun glaubt er sich am Ziel: Dieter K. sitzt in Paris in Untersuchungshaft. Mehrere Stunden lang musste er in der Nacht auf Donnerstag eine richterliche Anhörung über sich ergehen lassen - am Krankenbett. "Es besteht angeblich Fluchtgefahr nach Deutschland", sagte sein Pariser Rechtsanwalt François Serres. Dieter K. sei bei der Entführung im Gesicht schwer verletzt worden und werde noch immer in einem Pariser Krankenhaus behandelt. Für den 74-jährigen Rentner sei die Inhaftierung wie ein "Todesurteil", sagte Serres. "In der Vergangenheit hat er bereits mehrere Herzinfarkte erlitten."
"Wir werden gegen die Haft umgehend Einspruch einlegen", sagte Serres. Sie sei unzulässig, da die Ermittlungen gegen K. eingestellt worden seien. 13 Jahre nach dem Tod des Mädchens hatte ein französisches Gericht den deutschen Arzt in Abwesenheit zwar wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt - doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte den damaligen Prozess in Frankreich aus formalen Gründen für unzulässig.
Dieter K. wurde trotz eines europäischen Haftbefehls nie von Deutschland nach Frankreich ausgeliefert.
Geschlechtsteile bei Autopsie entfernt
"Es gab mehrere französische Auslieferungsersuchen, die von den deutschen Gerichten abgelehnt wurden", sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes. Die Entscheidung, die Auslieferung zu verweigern, stehe in Einklang mit Artikel 4 Nr. 3 des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl. Die deutschen Ermittlungsverfahren gegen K. waren zuvor eingestellt worden.
Bamberski kann die Reaktion der deutschen Behörden nicht nachvollziehen und wirft ihnen weiterhin vor, die Strafverfolgung von K. behindert zu haben. Er habe "unbestreitbare Beweise" für den gemeinsamen Versuch der französischen und deutschen Behörden, den Arzt zu schützen, sagte er im Sender Europe 1. Ihr gemeinsames Ziel sei es gewesen, "weder den Haftbefehl noch das Urteil gegen ihn zu vollziehen".
Bamberski ist nicht davon abzubringen, dass Dieter K. die 15-jährige Kalinka betäubte, vergewaltigte und sie infolge der Betäubung starb. Die gerichtsmedizinische Untersuchung der Leiche habe der Arzt von einem befreundeten Kollegen machen lassen, um die Vergewaltigung zu vertuschen, behauptet Bamberski in Interviews. Bei einer Exhumierung des Mädchens im Jahr 1985 habe sich herausgestellt, dass bei der Autopsie die Geschlechtsteile entfernt worden seien - und damit die Beweise für den Missbrauch seiner Tochter.
Dass K. in potentieller Gefahr war, war bekannt
Bestätigt fühlt sich Bamberski auch, weil K. 1997 wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht stand: Der einstige Stiefvater seiner Tochter gestand ein, eine seiner Patientinnen, eine 16-Jährige, mit Schlafmitteln ruhig gestellt und vergewaltigt zu haben. K. wurde vom Landgericht Kempten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt und verlor daraufhin seine Zulassung als Arzt in Deutschland, übte seinen Beruf aber weiter illegal aus.
Als K. nun am Wochenende überfallen und entführt wurde, war die Polizei im Landkreis Lindau nicht wirklich überrascht. "Es war polizeibekannt, dass in dem Anwesen ein alleinstehender 74-jähriger pensionierter Arzt lebte, gegen den seit 1982 immer wieder Ermittlungen geführt worden waren, weil er im Verdacht stand seine damals 15-jährige Stieftochter getötet zu haben", teilte der Kemptener Oberstaatsanwalt Peter Koch mit. "Ferner war bekannt, dass sich der leibliche Vater des Mädchens bis in jüngste Zeit bemühte, dass der Arzt zur Rechenschaft gezogen wird."
Die in Deutschland geführten Verfahren seien jedoch im Februar 1986 eingestellt worden - in Ermangelung eines "genügenden Tatverdachts". Die Generalstaatsanwaltschaft München wies eine Beschwerde Bamberskis vom Mai 1986 ab. In einem von Bamberski betriebenen Klageerzwingungsverfahren hat das Oberlandesgericht in München mit Beschluss vom September 1987 umfangreich dargelegt, dass kein "hinreichender Tatverdacht" für eine Anklageerhebung besteht.
Laut Gerichtsunterlagen verwickelte sich K. in Widersprüche
Dieter K. hatte zum Tod seiner Stieftochter erklärt, diese sei am Abend des 10. Juli 1982 gegen 19.30 Uhr - müde vom Schwimmen und Surfen auf dem Bodensee - nach Hause gekommen. Da sie glaubte, ihr Teint sei nicht genügend gebräunt, habe er ihr vor dem Abendessen eine Injektion von Kobalt-Ferrlezit, einem Eisenpräparat, verabreicht. Gegen 22.30 Uhr habe Kalinka noch Wasser getrunken und sich danach ins Bett gelegt. Erst am nächsten Morgen habe er festgestellt, so K., dass sie sich in einem kritischen Zustand befinde und habe mehrfach versucht, sie mit Injektionen wiederzubeleben.
Später soll K. Akten zufolge behauptet haben, er habe die Kobalt-Ferrlecit-Injektion nicht vor, sondern nach dem Abendessen gegen 20.30 Uhr verabreicht. Die Eisenspritze sollte eine Anämie behandeln, an der Kalinka litt. Er habe diese Behandlung schon bei vielen anderen Patienten angewandt. Weiterhin gab er an, dass er Kalinka in der Nacht, als sie Durst hatte, und nicht einschlafen konnte, ihr eine Tablette des Beruhigungsmittels Frisium gegeben zu haben.
Bei der Autopsie der Toten 1982 in einem Krankenhaus im Memmingen fanden sich laut einem Papier des Appelationsgerichtshofs von Paris unter anderem Blutspuren in ihrem Slip sowie ein "oberflächlicher Riss von etwa einem Zentimeter" im Genitalbereich. Dieser könnte jedoch auch "postmortem" entstanden sein, so ein Mediziner später. Für Bamberski sind diese Spuren Beweise seiner Tathergangstheorie.
Die Auslieferung K.s an Frankreich lehnte die Staatsanwaltschaft München als "nicht sachgerecht" im April 2005 ab.
Jetzt beschäftigt der Fall - und die Wahrung des Rechtsfriedens zwischen Frankreich und Deutschland - Diplomaten und Politik. Die deutsche Botschaft in Paris sei ebenso wie das Bundesjustizministerium mit dem Fall befasst, heißt es im Auswärtigen Amt in Berlin. Deutschland hat bei den französischen Behörden einen Antrag auf konsularischen Zugang zu dem inhaftierten Dieter K. gestellt. Ziel sei es, ihn möglichst schnell wieder nach Deutschland zu holen.
Gegen Bamberski dagegen ermittelt die Staatsanwaltschaft Kempten sowie auch gegen die Männer, die er zur Entführung gedrungen hat.
Von den französischen Behörden wurde Bamberski vorerst wieder auf freien Fuß gesetzt. Fluchtgefahr bestünde nicht, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Paris.
Eine Entscheidung, die den Berliner Rechtsanwalt Nicolas Becker erstaunt. Er vertritt die Tochter K.s und unterstützt seinen französischen Kollegen François Serres. Bamberski habe eine "sehr schwere Straftat" begangen. Aber vielleicht sei ja auch die Stimmung des Landes auf die Justiz übergeschwappt. "Derzeit herrscht große Begeisterung für Herrn Bamberski in Frankreich. Er wird wie eine Art Volksheld gefeiert."