Fall Ulrike: Gysi will Justizpannen aufdecken - DER SPIEGEL
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Fall Ulrike Gysi will Justizpannen aufdecken

Nach dem Urteil im Fall der ermordeten Ulrike aus Eberswalde will der Rechtsanwalt und PDS-Politiker Gregor Gysi mögliche Justizpannen aufdecken. Laut Gysi hätte der Verurteilte Stefan J. vor dem Mord gar nicht erst freikommen dürfen.
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Frankfurt an der Oder - Nach Auffassung Gysis, der die Eltern des ermordeten Kindes vertritt, hätte der mehrfach vorbestrafte Autodieb J. ein Jahr vor der Tat nicht auf Bewährung freigelassen werden dürfen. "Wir sind der festen Überzeugung, dass mit dem damaligen Bericht des psychiatrischen Gutachters nicht die Voraussetzung für die Bewährung gegeben war", sagte Gysi. "Für die Eltern von Ulrike ist das eine ganz wichtige Frage." Die möglichen Justizpannen hatten schon kurz nach der Festnahme des Mörders für Diskussionen in Brandenburg gesorgt.

Der am Dienstag in Frankfurt an der Oder zu lebenslanger Haft verurteilte J. hat die zwölfjährige Ulrike am 22. Februar verschleppt, missbraucht und erdrosselt. Gysi hatte in seinem Plädoyer Sicherungsverwahrung beantragt. Das Gericht folgte diesem Antrag nicht. Es sei kein Hang zu schweren Straftaten nachzuweisen, hieß es in der Begründung. Ob die Nebenklage nun Revision einlege, werde erst in der kommenden Woche entschieden, sagte Gysi.

J. sei bereits mehrfach verurteilt worden. Seit 1998 saß er wegen Autodiebstahls im Gefängnis, Anfang 2000 kam er auf Bewährung frei. "Nach den Informationen, die wir haben, soll er schon im ersten Vierteljahr 2000 wieder Autos gestohlen haben", sagte Gysi. Wenn er keine Bewährung bekommen hätte, wäre er bis Sommer dieses Jahres in Haft gewesen.