Falschaussage Justiz ermittelt gegen Claudia Effenberg
Braunschweig - Das Ermittlungsverfahren gegen Claudia Effenberg wurde Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge schon Ende 2003 eingeleitet, nachdem der Ex-Fußballprofi in erster Instanz vom Amtsgericht Braunschweig verurteilt worden war. Mit Blick auf die Berufung habe man die Ermittlungen aber zunächst ruhen lassen, sagte Behördensprecher Klaus Ziehe. "Wir werden auch jetzt zunächst das schriftliche Urteil abwarten und wahrscheinlich auch die Revisionsentscheidung. Die Ermittlungen können dann jederzeit wieder aufgenommen werden", sagte Ziehe gegenüber SPIEGEL ONLINE. Das Landgericht Braunschweig hatte gestern Abend gegen Effenberg eine Geldstrafe von 90.000 Euro verhängt.
Claudia Effenberg stehe im Verdacht, vor zwei Gerichten zu Gunsten des Ex-Fußballers die Unwahrheit gesagt zu haben, sagte der Staatsanwalt weiter. Die 39-Jährige hatte vor dem Amts- und dem Landgericht erklärt, Effenberg habe am Ende einer Verkehrskontrolle der Polizei nur "einen schönen Abend noch" gewünscht und keinesfalls den Ausdruck "Arschloch" gebraucht. Beide Gerichte folgten jedoch den Angaben der zwei Beamten, die die Kontrolle durchgeführt hatten.
Bei einer Verurteilung wegen Falschaussage drohe Frau Effenberg eine Strafe deutlich über den 20 Tagessätzen, zu denen ihr Mann wegen Beleidigung verurteilt worden sei, hieß es. Die gesetzliche Mindeststrafe für Falschaussage liege bei drei Monaten Freiheitsstrafe oder 90 Tagessätzen pro Fall.
Effenberg war im Februar 2003 auf der Autobahn 2 deutlich zu schnell gefahren und von zwei Polizeikommissaren angehalten worden. Mit im Auto des Fußballers, der seinerzeit noch für den VfL Wolfsburg spielte, saßen seine heutige Ehefrau Claudia und zwei seiner Kinder. Das Landgericht Braunschweig setzte gestern Abend die Tagessätze mit 4500 Euro etwas niedriger an als die Vorinstanz. Das Amtsgericht hatte ihn noch zu 20 Tagessätzen zu 5000 Euro oder insgesamt 100.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Gegen das Urteil des Landgerichts wollte Effenbergs Verteidiger Hans-Martin Prölß Revision einlegen.