Schleswig-Holstein Fragwürdige Proben
Ein Urteil des Berliner Landgerichts bringt das schleswig-holsteinische Ministerium für Justiz und Gesundheit (MJG) in Erklärungsnot. Das MJG hatte dem Berliner Start-up »Meine Erde« die Erprobung der Kompostierung von Leichen als »bislang nicht genehmigte Bestattungsart« erlaubt. Angeblich hatte eine von »Meine Erde« in Auftrag gegebene Untersuchung des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Leipzig ermutigende Ergebnisse erbracht.
SAMSON / DER SPIEGEL
Die große Boomer-Party
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Das Gericht sah dies anders: Die Untersuchung der Proben entspreche nicht wissenschaftlichen Standards. Es stehe »nicht einmal gesichert fest, dass es sich um … einen Querschnitt der Überreste der behandelten Leiche … handelt«. Durch die »unzutreffende Angabe« einer wissenschaftlichen Begleitung nehme das Unternehmen »den Kredit wissenschaftlicher Begleitung in Anspruch, die tatsächlich durch die Untersuchung von Proben ungeklärter Herkunft nicht vorliegt«. Das MJG sieht dennoch »keine Anhaltspunkte für Zweifel an der Funktionsfähigkeit des Verfahrens«, hält aber eine »weitere Erprobung und Untersuchung« für notwendig.