Freispruch: Das seltsame Geständnis des Günther K. - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Freispruch Das seltsame Geständnis des Günther K.

Günther Kaufmann ist von dem Vorwurf freigesprochen worden, den gewaltsamen Tod seines Steuerberaters verschuldet zu haben. In einem früheren Prozess hatte der Schauspieler die Tat fälschlicherweise gestanden. Richter und Staatsanwälte rätseln nun, warum Kaufmann für eine Tat ins Gefängnis ging, die er nicht begangen hat.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Augsburg - Diesmal muss Günther Kaufmann seine Erleichterung über das Urteil im Fall seines getöteten Steuerberaters nicht spielen. Damals, vor gut zwei Jahren, als ihn das Münchener Landgericht wegen versuchter Erpressung mit Todesfolge zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt hatte, sprach der Schauspieler glücklich, mit Tränen in den Augen im Gerichtssaal in die Kameras: "Das ist ein gerechtes Urteil. Ich habe einen schrecklichen Fehler gemacht."

Als das Augsburger Landgericht im Wiederaufnahmeverfahren das Urteil aufgehoben und Kaufmann einen Freispruch erster Klasse ausgestellt hat, wiederholt sich die Szene fast detailgetreu: "Das ist ein gutes Urteil", sagt der Schauspieler, als ihm die Mikrofone auf der Anklagebank hingehalten werden. Auch diesmal nimmt er vor den Kameras Tochter Eva und Sohn Dave in den Arm.

Inzwischen ist hinlänglich bekannt, dass Kaufmanns Geständnis, das ihn für zwei Jahre und neun Monate hinter Gitter brachte, falsch war. Kaufmann hatte die Geschichte, dass er seinen Steuerberater Hartmut Hagen am Abend des 1. Februar 2001 im Streit mit seinem Körpergewicht von 120 Kilogramm erdrückt habe, frei erfunden. Eine Lebensgefährtin eines Berliner Ganoven verpfiff im Herbst 2003 nach langem innerem Kampf ihren Partner und seine beiden Komplizen bei der Polizei, nachdem sie es nicht mehr ausgehalten hatte, dass ein Unschuldiger für die Tat im Gefängnis saß. Diese Zeugin verdiene "Dank und Anerkennung für ihren Mut", sagt Richter Wolfgang Rothermel in seiner Urteilsbegründung.

Vergangenen November wurden die drei Täter zu Haftstrafen von zehneinhalb bis 14 Jahren verurteilt. Alle gaben an, dass allein Kaufmanns später verstorbene Ehefrau Alexandra sie zu dem Raubüberfall angestiftet habe. Kaufmanns Frau war die Geliebte des Anführers des Trios.

Das Augsburger Landgericht hatte nun zu klären, ob der Schauspieler nicht anderweitig, womöglich als Drahtzieher, an dem Verbrechen beteiligt war. Immerhin stützten zahlreiche Indizien sein Geständnis: Am Tatort fanden sich mehrere Fingerabdrücke und eine Genspur an einer Tasse. Außerdem entdeckten Fahnder eine Socke von ihm in der Mülltonne des Opfers. Am Tatabend hat er ungewöhnlich häufig mit seiner Frau telefoniert. Kaufmanns unheilbar krebskranke Frau hat sich mit einer erfunden Geschichte über einen Schadenersatzprozess gegen den US-Rocksänger Billy Idol von dem Steuerberater 850.000 Mark als Darlehen für angebliche Prozesskosten erschwindelt. Wenige Tage vor seinem Tod war der 60-jährige Steuerberater misstrauisch geworden. Im ersten Prozess wurde dies als Tatmotiv des Schauspielers gewertet. Der Münchner Mordkommissionschef Josef Wilfling zeigte sich noch als Zeuge in Augsburg davon überzeugt, dass Kaufmann etwas mit der Tat zu tun habe.

Kaufmanns Socke im Haus des Opfers gefunden

Der Vorsitzende Richter Rothermel betont jedoch: "Wir haben keinen Hinweis auf eine Beteiligung des Angeklagten Kaufmann." Die Täter hatten in ihrem Prozess erklärt, dass sie mit dem Schauspieler bei dem Überfall nie Kontakt hatten. Aus Handydaten geht hervor, dass Kaufmann zur Tatzeit weit weg vom Tatort war. "Kaufmann war weder Täter noch Mittäter", sagt Rothermel. Es gebe auch keinerlei sichere Hinweise darauf, dass er die Tat mitgeplant oder die Berliner Gangster mitangestiftet habe. Allerdings besteht nach Worten des Richters "unverändert der Verdacht", dass Kaufmann zeitnah zu dem Überfall am Tatort gewesen sein könnte. Die Tatortspuren könnten jedoch auch aus der Zeit wenige Wochen zuvor stammen, als Kaufmann sich bei dem Steuerberater und persönlichen Freund einquartiert habe. "Hier war im Zweifel für den Angeklagten ein Freispruch für den Angeklagten auszusprechen", fasst Rothermel zusammen.

"Nach wie vor nicht nachvollziehbar" nennt der Richter das Motiv für das falsche Geständnis. "Dies ist mit Sicherheit ein Schulfall für alle Juristen, über die Richtigkeit von Geständnissen nachzudenken." Kaufmann selbst betont nach dem Freispruch erneut, er habe damals seine todkranke Frau "von der Polizei fern halten" wollen. "Unter dem Druck war mir damals alles egal." Staatsanwältin Nicole Selzam meldete jedoch in ihrem Plädoyer Zweifel an, weil der Schauspieler bei seinen Polizeivernehmungen die Ermittler gedrängt habe, in Richtung seiner Frau zu ermitteln.

Dem ehemaligen Ensemblemitglied des Regisseurs Rainer Werner Fassbinder hat der gesamte Fall wenigstens etwas neue Popularität eingebracht. Die will er nun für einen Neuanfang nutzen: Kaufmann berichtet am Rande des Prozesses von zahlreichen neuen Projekten, bis hin zu einem Film über seinen Fall mit ihm selbst in der Hauptrolle. Bereits am 21. Februar erscheint nach Angaben des Diana-Verlags Kaufmanns Autobiografie "Der weiße Neger vom Hasenbergl".

Michael Pohl, AP