Frist versäumt Ernst August legt doch Revision ein
Hannover - Seinen Antrag, das Fristversäumnis ungeschehen zu machen, habe der Anwalt damit begründet, dass er die gesetzliche Neuregelung nicht gekannt habe, sagte eine Gerichtssprecherin. Anders als im Zivilrecht gingen im Strafrecht Versäumnisse von Anwälten nicht automatisch zu Lasten ihrer Mandanten.
Möglicherweise muss der Prozess jetzt neu aufgerollt werden. Über den Antrag wird das zuständige Oberlandesgericht Celle aber frühestens im Februar entscheiden. Bis dahin bleibt der Prinz einstweilen vorbestraft.
Die Änderung, durch die sich die Revisionsfrist für den Prinzen verkürzte, war Anfang September in Kraft getreten. Bis zu der Änderung begann nach Prozessen, in denen der Angeklagte nicht anwesend war, die einwöchige Revisionsfrist erst nach Zustellung des schriftlichen Urteils. Mittlerweile beginnt sie auch bei solchen Prozessen mit der mündlichen Urteilsverkündung, wenn zumindest der Verteidiger des Angeklagten am Prozess teilgenommen hat.
Der Prinz von Hannover wurde am 25. November vom Landgericht Hannover verurteilt. Nach dem Richterspruch hatte der Adelige in Kenia in alkoholisiertem Zustand einen Hotel- und Discobesitzer mit einem Schlagring verprügelt und ihn schwer verletzt. Ernst August musste nicht persönlich vor Gericht erscheinen, weil das Verfahren auf Strafbefehle zurückging, gegen die der Welfenprinz Einspruch eingelegt hatte.