Fronleichnam: Der katholische Feiertag - DER SPIEGEL
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Fronleichnam Der Feiertag mit den vielen Fragezeichen

Fronleichnam? Worum geht es da eigentlich? Wer feiert den Tag noch mal? Und gibt es in meinem Bundesland einen freien Tag? Wir verraten es Ihnen.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Hamburg - Es gibt Feiertage, da kommt jedes Jahr aufs Neue die Frage auf: Was wird da noch mal gefeiert? Und ist der Tag in meinem Bundesland ein gesetzlicher Feiertag? Fronleichnam ist solch ein Tag. Wir schaffen Abhilfe und geben Ihnen alle wichtigen Informationen, die Sie für diesen Donnerstag brauchen:

Fronleichnam ist ein Fest der katholischen Kirche. Es wird immer am zweiten Donnerstag nach Pfingsten begangen. Die katholische Kirche feiert an dem Tag die Bedeutung des Abendmahls: Es symbolisiert für Katholiken die leibliche Gegenwart Jesu Christi in Form von Brot und Wein. So erklärt sich auch der mittelhochdeutsche Name des Feiertags, der nichts mit einer Leiche zu tun hat: "Vron" bedeutet Herr und "lichnam" bedeutet lebendiger Leib.

Zu Fronleichnam gibt es in einigen Gemeinden nach dem Gottesdienst eine Prozession. Dabei trägt ein Geistlicher das Brot des Abendmahls, genannt Hostie, durch Straßen und Felder. Die Gläubigen folgen dem Priester mit Fahnen und Blumengestecken und singen Lieder. Mit der Fronleichnamsprozession knüpfen die Christen nach Angaben der katholischen Kirche an die Tradition der Flurumgänge an, bei denen Katholiken schon im Mittelalter ihre Felder, Wälder und später auch Städte segneten.

Die evangelische Kirche feiert Fronleichnam nicht. Luther soll den katholischen Feiertag als das "allerschädlichste Jahresfest" bezeichnet haben, weil er dafür in der Bibel keine Erwähnung fand. Die Prozessionen zu Fronleichnam soll er als Gotteslästerung empfunden haben.

Fronleichnam beschert vielen Arbeitnehmern einen freien Tag. In

  • Baden-Württemberg,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Saarland
  • sowie in einigen Gemeinden in Sachsen und Thüringen

ist Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag. In allen anderen Bundesländern und Gemeinden müssen Sie leider wie gewohnt zur Arbeit erscheinen.

jbe