Gerichtsentscheid: Terrorverdächtiger bleibt frei - DER SPIEGEL
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Gerichtsentscheid Terrorverdächtiger bleibt frei

Erneute Niederlage für die deutschen Terroristenjäger: Der wegen Mithilfe bei der Vorbereitung der Anschläge vom 11. September 2001 angeklagte Abdelghani Mzoudi muss nicht wieder hinter Gitter. Das Oberlandesgericht in Hamburg lehnte den Antrag der Bundesanwaltschaft auf einen neuen Haftbefehl ab.
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Hamburg - Mzoudi bleibe auf freiem Fuß, entschied der 3. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts. Der Senat sei nach dem derzeitigen Stand der Beweisaufnahme nicht zu der Überzeugung gekommen, dass die entlastenden Informationen von Ramzi Binalshibh, einem der mutmaßlichen Drahtzieher der Anschläge vom 11. September 2001, unglaubhafte Schutzbehauptungen seien, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Das Gericht würde Binalshibh, der sich in Gewahrsam der USA befindet, gern als Zeugen vernehmen, um die mögliche Tatbeteiligung Mzoudis zu klären. Die USA verweigern bislang jedoch eine Aussage Binalshibhs und sind auch nicht bereit, dem Gericht Verhörprotokolle zur Verfügung zu stellen.

Der Marokkaner Mzoudi war am 11. Dezember aus der Untersuchungshaft entlassen worden, nachdem ein Vermerk des Bundeskriminalamts in das Verfahren eingeführt worden war. Darin war eine Auskunftsperson mit der Aussage zitiert worden, dass Mzoudi nicht an der Vorbereitung der Anschläge beteiligt gewesen sei. Nach Überzeugung des Gerichts stammt diese Aussage von Binalshibh.

Die Bundesanwaltschaft ist nun bereits zum zweiten Mal mit dem Versuch gescheitert, Mzoudi wieder hinter Gitter zu bringen. Zuvor hatte bereits der Bundesgerichtshof eine Beschwerde gegen die Aufhebung des Haftbefehls verworfen.

Die Anklage wirft Mzoudi unter anderem Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen vor. Er soll mit den späteren Todespiloten und weiteren radikalen Islamisten in einer Hamburger Zelle die Anschläge in den USA mit vorbereitet haben. Wegen des gleichen Vorwurfs war sein Landsmann Mounir al-Motassadeq im Februar in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Er bleibt vorerst in Haft.