Gerichtsentscheid: Wird Mordfall Sedlmayr neu aufgerollt? - DER SPIEGEL
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Gerichtsentscheid Wird Mordfall Sedlmayr neu aufgerollt?

1993 wurden zwei Halbbrüder wegen Mordes am Münchner Schauspieler Walter Sedlmayr verurteilt. Möglicherweise wird der Prozess bald neu aufgerollt.
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Augsburg - Das Landgericht Augsburg wird noch in diesem Monat über die Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrags im Mordfall Walter Sedlmayr entscheiden. Der Vorsitzende des Augsburger Schwurgerichtes, Wolfgang Rothermel, bestätigte am Montag, dass die wegen Mordes an dem Volksschauspieler Verurteilten, Wolfgang W. und Manfred L., einen entsprechenden Antrag gestellt haben.

Wenn dieser für zulässig erklärt wird, kann über einen neuen Prozess entschieden werden. Das setzt voraus, dass die Anwälte der beiden rechtskräftig Verurteilten mit neuen Tatsachen aufwarten können, die eine andere Beweiswürdigung ermöglichten. Das Landgericht München I hatte die beiden Halbbrüder W. und L. 1993 wegen des Mordes an dem bekannten Schauspieler zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Jahr 1998 lehnte das Landgericht Augsburg bereits ihren ersten Wiederaufnahmeantrag ab. Das Augsburger Gericht ist zuständig, weil über den Wiederaufnahmeantrag nicht dasselbe Gericht entscheiden darf, das die Angeklagten verurteilt hat.

Dass der Belastungszeuge gegen W., Michael Williams, kürzlich seine Aussage zurückgezogen hat, wollte Richter Rothermel weder bestätigen noch dementieren. Berichten zufolge habe der Zeuge im Prozess gegen die Sedlmayr-Mörder einem früheren Mitinhaftierten gesagt, den vor Gericht vorgetragenen Vorgang erfunden zu haben. Williams hatte im Prozess ausgesagt, dass der mit ihm inhaftierte W. ihm den Mord an dem Volksschauspieler gestanden habe.