Gerichtsurteil: Wird die Anti-Baby-Pille teurer? - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Gerichtsurteil Wird die Anti-Baby-Pille teurer?

Die Erstattungshöchstbeträge, mit denen die Krankenkassen seit 1995 den Verkaufspreis der Anti-Baby-Pille gedrückt haben, sind unrechtmäßig. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Die Pille wird damit wahrscheinlich teurer.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Kassel - Für das Festsetzen von Festbeträgen hätten die Krankenkassen keine gesetzliche Ermächtigung, urteilten die Richter. Die Pille (Festpreis-Festsetzung 10-16 Mark pro Monat) sei nämlich kein Arzneimittel im engeren Sinne, da sie in aller Regel nicht zur Behandlung von Krankheiten diene. Kassenvertreter erwarteten nach dem Urteil eine Verteuerung der Pille. (Az.: B 3 KR 11/98 R)

Die Kassen erstatten die Pille ohnehin nur in 20 Prozent der Fälle und zwar bei Frauen bis 20 und aus medizinischen Gründen. Um diese Ausgaben zu senken, hatten die Kassen wie bei anderen Medikamenten auch einen Höchstbetrag für die Kostenerstattung festgesetzt. Dieser hemmte die Verkaufspreissteigerungen bei den Pillenherstellern. Nach dem Gerichtsentscheid fällt diese Preisbremse weg. Betroffen davon ist die Mehrheit der Frauen, die die Pille ohnehin aus eigener Tasche zahlt. In den restlichen Fällen, in denen Kassen für die Pille zahlen, müssen sie das künftig in voller Höhe tun.

Geklagt hatte die Wyeth Pharma GmbH (Münster), nach eigenen Angaben der zweitgrößte Pillen-Produzent in Deutschland, weil ihr die Erstattungshöchstbeträge Umsatzeinbußen von jährlich 17 Millionen Mark beschert haben sollen. Das Unternehmen hatte argumentiert, es könne die Pille nicht zum Festbetrag an Frauen mit Kassenerstattung und zu einem höheren Preis an übrige Kundinnen verkaufen. Mit der Festbetragsregelung für die Pille hatten die Kassen bisher jährlich etwa 23 Millionen Mark eingespart.

Mehr lesen über